Auszug - Für ein Berliner Klimaschutzgesetz  

 
 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf
TOP: Ö 8.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 28.01.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 20:15 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Freizeitforum Marzahn, Arndt-Bause-Saal
Ort: Marzahner Promenade 55, 12679 Berlin
1627/VI Für ein Berliner Klimaschutzgesetz
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBzStR ÖkStadt
Verfasser:Lüdtke, Norbert 
Drucksache-Art:AntragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
   Fraktion der SPD
   BzStR ÖkStadt
 
Wortprotokoll
Beschluss

Das Wortprotokoll wurde verlangt

Das Wortprotokoll wurde verlangt.

Die BVV hat in geänderter Fassung beschlossen:

Die BVV hat in geänderter Fassung beschlossen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat von Berlin bzw. im Rat der Bürgermeister für ein Klimaschutzgesetz des Landes Berlin unter folgenden Prämissen einzusetzen.

1.      In Weiterentwicklung des bisherigen Referentenentwurfes sollte stärker auf Wahlmöglichkeiten sowie auf eine Optimierung der Brennwerte von Heizanlagen sowie auf eine tatsächliche Reduzierung des CO2-Ausstoßes orientiert werden.

2.       

2.1.       Die Belastungen für die Mieter sind sozial verträglich zu halten und müssen durch Einsparungen bei den Nebenkosten wieder aufgefangen werden. Ein Ziel des Klimaschutzgesetzes muss ein, durch sinkenden Energiebedarf die Mieter besser vor künftigen Energieexplosionen zu schützen.

2.2.       Für öffentliche Gebäude sollen dieselben Vorgaben und Ausnahmeregelungen gelten wie für Gebäude privater Eigentümer.

2.3.       Das Klimaschutzgesetz muss durch mehr Fördermittel für Investitionen in Klimaschutz
(z. B. Umweltentlastungsprogramm, KfW-Mittel, Abwrackprämie für alte Heizkessel) flankiert werden.

3.      Vor Beschluss des Klimaschutzgesetzes muss eine Kostenfolgeabschätzung für Mieter, Hauseigentümer, Unternehmen, Land und Bezirke vorliegen.

4.      Gleichzeitig soll der Senat dazu aufgefordert werden, die Betroffenen sowie die Bezirke rechtzeitig über den überarbeiteten Gesetzentwurf zu informieren sowie Beratungsleistungen vor Ort anzubieten.

5.      Die Fraktionen der in der BVV vertretenen demokratischen Parteien werden ebenso aufgefordert, sich entsprechend dieser Beschlussfassung mit Bitte um Unterstützung an ihre Fraktionen im Abgeordnetenhaus zu wenden.


  Beschluss: 28.01.2010 Bezirksverordnetenversammlung mit Änderungen in der BVV beschlossen
Termingerecht am 28.04.2010 realisiert Verantwortlich:
BzStR ÖkStadt  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 28.04.2010  
Vermerk: BzStR ÖkStadt federführend

Realisierung:

Realisierung:

siehe 76. Geschäftliche Mitteilungen vom 28.04.2010

 
 

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12591 Berlin