Auszug - Für ein Berliner Klimaschutzgesetz
Das Wortprotokoll
wurde verlangt. Die
BVV hat in geänderter Fassung beschlossen: Dem
Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat von Berlin bzw. im Rat der
Bürgermeister für ein Klimaschutzgesetz des Landes Berlin unter folgenden
Prämissen einzusetzen. 1. In Weiterentwicklung des bisherigen
Referentenentwurfes sollte stärker auf Wahlmöglichkeiten sowie auf eine
Optimierung der Brennwerte von Heizanlagen sowie auf eine tatsächliche Reduzierung
des CO2-Ausstoßes orientiert werden. 2. 2.1. Die Belastungen für die Mieter sind
sozial verträglich zu halten und müssen durch Einsparungen bei den Nebenkosten
wieder aufgefangen werden. Ein Ziel des Klimaschutzgesetzes muss ein, durch
sinkenden Energiebedarf die Mieter besser vor künftigen Energieexplosionen zu
schützen. 2.2. Für öffentliche Gebäude sollen
dieselben Vorgaben und Ausnahmeregelungen gelten wie für Gebäude privater
Eigentümer. 2.3. Das Klimaschutzgesetz muss durch
mehr Fördermittel für Investitionen in Klimaschutz 3. Vor Beschluss des
Klimaschutzgesetzes muss eine Kostenfolgeabschätzung für Mieter,
Hauseigentümer, Unternehmen, Land und Bezirke vorliegen. 4. Gleichzeitig soll der Senat dazu
aufgefordert werden, die Betroffenen sowie die Bezirke rechtzeitig über den
überarbeiteten Gesetzentwurf zu informieren sowie Beratungsleistungen vor Ort
anzubieten. 5. Die Fraktionen der in der BVV
vertretenen demokratischen Parteien werden ebenso aufgefordert, sich
entsprechend dieser Beschlussfassung mit Bitte um Unterstützung an ihre Fraktionen
im Abgeordnetenhaus zu wenden.
Realisierung: siehe 76.
Geschäftliche Mitteilungen vom 28.04.2010 |
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