Auszug - Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und Durchführung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB zum Bebauungsplanverfahren XXIII-6h für das Gelände zwischen Wildrosengehölz, Florastraße, Am Rosenhag und der Hönower Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf (BA-Vorlage Nr. 0869/III)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
TOP: Ö 5.2.3
Gremien: Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt, Ausschuss für Umwelt und Natur Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 10.11.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
1494/VI Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und Durchführung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB zum Bebauungsplanverfahren XXIII-6h für das Gelände zwischen Wildrosengehölz, Florastraße, Am Rosenhag und der Hönower Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf (BA-Vorlage Nr. 0869/III)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR ÖkStadtAusschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
Verfasser:Böhringer, Andrea 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeMitteilung
   Beteiligt:BzStR ÖkStadt
   Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
 
Wortprotokoll
Beschluss

·         Bericht aus der gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für Sport.

·         Bezirksamt sagte zu, die textliche Begründung dahin gehend zu überarbeiten, dass deutlicher der Belang der Sicherung des Betriebes der öffentlichen Sportanlage zum Ausdruck kommt.

·         Nochmals Nachfragen zu Abstandsflächen und zur 2. Baureihe.

·         Um Planungsschaden abzuwenden, wird hierzu im Bebauungsplan eine Regelung getroffen, da nach bisher geltendem Baurecht bereits Gebäude in der 2. Reihe stehen. Die weitere Bebauung kann planungsrechtlich nicht verhindert, sondern nur geordnet werden.


Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt hat in seiner Sitzung am 10.11.2009 o. g. Vorlage beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit neun Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen.


 
 

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