Auszug - Erfüllung der Aufgaben einer Energiebeauftragten
Die
BVV hat in geänderter Fassung beschlossen: Das Bezirksamt
wird ersucht, die Aufgaben einer Energiebeauftragten entsprechend dem Berliner
Energiespargesetz (BEnSpG) zu erfüllen. Dazu ist eine Energiebeauftragte des
Bezirksamtes zu benennen. Der BVV ist
bis zur Sitzung im April 2009 Bericht zu erstatten.
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