Auszug - B-Plan XXIII-32c, Verbreiterung 31/5 zwischen Dorfstraße und Wuhlebrücke zur Anlage eines gesonderten Radweges auf dem Gehweg
Überwiesen
in: Ausschuss für
Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt Die
BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, dem auf dem Gelände der Villa
Schilkin einschließlich Frontzaun-Anlage liegenden Denkmalschutz Rechnung zu
tragen, den Frontzaun am originalen Standort zu belassen und die als Radbahn
genutzte Gehbahn nicht auf Kosten der repräsentativen Gesamtwirkung und
Nutzbarkeit der denkmalgeschützten
Villenanlage zu verbreitern. Verhandlungen mit der zuständigen Senatsverwaltung sind
umgehend in diesem Sinn aufzunehmen auf der Grundlage von aktuellen
Verkehrsermittlungen (Fußgängerzahlen, Radfahrerzahlen) und alternativen
Vorschlägen zur Problemlösung unter Mitarbeit der Denkmalbehörde. Die Begründung zur Festsetzung des B-Plans XXIII-32c ist
entsprechend umzuformulieren. Begründung: Das Denkmalschutzgesetz muss ernst genommen werden, die
bezirklichen Rechte der BVV müssen wahrgenommen werden. Der Fußgängerverkehr ist an dieser Stelle gering, es besteht
keine Notsituation oder besondere Gefahrenstelle, die unbedingt eine Trennung
von Geh- und Radweg erfordert. An anderen Stellen der B1/5, z. B. im Bereich Dorfanger
Biesdorf, südliche Straßenseite, ist die Gehbahn wesentlich schmaler.
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