Auszug - Schausteller von Gebührenlast befreien
Antrag
auf Vertagung Herr Fender. Abgelehnt. Abstimmungsergebnis:
fünf Ja-Stimmen und neun Nein-Stimmen. Es wird
folgender Beschluss gefasst: Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 13.11.2008
o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 13 Ja-Stimmen,
den Antrag zu beschließen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, 1. dass die Ausnahmeregelung zur
Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes für das Aufstellen von Stelltafeln
auch auf die Betreiber von Volksfesten ausgeweitet wird und nicht nur für
Wahlen und Zirkusse gilt und hierfür die Gebühren um 50 v. H. abgesenkt werden, 2. dass Maßnahmen ergriffen werden, die
eine Senkung der Gebührenlast für die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes
für Schausteller generell beinhalten und 3.
dass
für das volksfestbezogene Einfahren durch Schausteller in die Umweltzone
Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, die keinen Bezug einer
gebührenpflichtigen Plakette zur Folge haben. |
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