Auszug - Stand Situation von Flüchtlingen und Asylbewerber im Bezirk und ihre Unterbringung und Versorgung  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration und Migration
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Integration und Migration Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 09.04.2008 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:10 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Pohle:

Frau Pohle:

Flüchtlinge und Asylbewerber:

  • 418 Bedarfsgemeinschaften,
  • 701 Personen mit AsylblG,
  • 129 in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht,

Verteilung der Leistungsempfänger nach AsylblG erfolgt durch das Land Berlin nach dem Geburtsdatum auf die Bezirke,

  • bezirkliche Migrationssozialdienst wird vor allem von Spätaussiedlern wahrgenommen,
    Flüchtlinge und Asylbewerber nehmen nur begrenzt die gebotenen Möglichkeiten an,
  • Urban Sozial GmbH, Reistrommel, Kieztreff interkulturell und Babel e. V. nehmen neben den Migrationssozialdienst Beratungsleistungen zum Aufenthaltsrecht wahr,

Herr Kahl, Frau Buchwald, Herr Dahler, Herr Dr. Henke, Herr Markus, Frau Pohle, Frau Marburg,  Frau Tischer und Frau Dahler beteiligen sich an der Diskussion zur Situation der Flüchtlinge und Asylbewerber.

  • Diskussion zum Antrag der Fraktion DIE LINKE.
    „Vermeidung der Unterbringung von Menschen in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung Matardstraße 1001“

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Ausschuss für Integration und Migration hat in seiner Sitzung am 09.04.2008 den Entwurf  beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit zehn Ja-Stimmen und drei Enthaltungen, die Drucksache als Ausschussantrag zu beschließen.

 

Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen,

 

  1. sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass der Standort der Zentralen Aufnahmeeinrichtung Motardstraße 101 durch das Land Berlin möglichst schnell aufgelöst wird,

das Bezirksamt wird ersucht,

  1. den gegenwärtig auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetz in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung Motardstraße 101 lebenden und vom Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf betreuten Menschen nach Einzelfallprüfung unter Beachtung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Asylverfahrengesetzes das Angebot zu unterbreiten und zu ermöglichen in eigenen Wohnungen zu leben.

Begründung:

Trotz zahlreicher Veränderungen in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung des Landes Berlin bleibt die Situation für die dort lebenden Menschen angespannt. Sie sind dort mitten in einem Industriegebiet weitgehend vom sozialen und kulturellen Leben der Stadt Berlin ausgeschlossen und isoliert. Der Standort ist von seinen Verkehrs- und Wegebeziehungen für eine Erstaufnahmeeinrichtung unangemessen. Menschen, die außerhalb der vom Bund gesetzlich geregelten Aufnahme in einer Zentralen Aufnahmeeinrichtung des Landes Berlin leben müssen, sind weitgehend von Integrationsbemühungen und der Aufnahme der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland ausgeschlossen. Die Unterbringung in eigenem Wohnraum verändert die Lebensqualität und die Möglichkeiten der sozialen und kulturellen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.


 
 

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