Auszug - Verordnung über die Verlängerung der Verändrungssperre XXIII-30b/13 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, OT Kaulsdorf, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XXIII-30b (BA-Vorlage Nr. 669/II)
Gewerbegenehmigung für das Grundstück
ist nicht genehmigt, darum Veränderungssperre § 3 Bau NVO sagt reines Wohngebiet
aus, aus diesem Grund Veränderungssperre. Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 05.11.2003 o. g. Vorlage beraten und empfiehlt der BVV mit acht Ja-Stimmen und einer Enthaltung, die Vorlage zu beschließen. Abstimmungsergebnis: dafür: . dagegen: . Enthaltung: . |
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