Auszug - Widersprüche nach dem SGB II schneller bearbeiten
Die
BVV hat in geänderter Fassung beschlossen: Dem Bezirksamt wird
empfohlen, sich gemeinsam mit dem Berliner Senat und der
Trägervertretung des JobCenters bei der Regionaldirektion
Berlin-Brandenburg für einen schnellstmöglichen Abbau der Rückstände bei
den Widersprüchen nach dem SGB II einzusetzen. Dazu soll durch
Hinzuziehung von Personal aus den Arbeitsagenturen Amtshilfe für die Jobcenter zur
Verfügung gestellt werden. Ziel muss sein, die Bearbeitung der Widersprüche effektiv zu
beschleunigen.
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