Auszug - Berufung beratender Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss  

 
 
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
TOP: Ö 1.1.1
Gremium: Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
Datum: Mi, 23.05.2007 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Ordentliche Sitzung
0374/VI Berufung beratender Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStRin JugFamBzStRin JugFam
Verfasser:Dr. Schmidt, Manuela 
Drucksache-Art:MitteilungMitteilung
   Beteiligt:BzStRin JugFam
 
Wortprotokoll

Entsprechend § 35 AG KJHG sind durch die BVV beratende Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss zu berufen

Entsprechend § 35 AG KJHG sind durch die BVV beratende Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss zu berufen.

 

Gemäß § 35 (7) Nr. 3 i. V. m. (8) schlägt die Bezirksstadträtin für Jugend und Familie, als eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau,

 

als beratendes Mitglied   Frau Ulrike Strobel  (VSJ-Streetballteam) und

 

als stellvertretendes beratendes Mitglied   Frau Gabriele Gisa   (JFE „Joker“)  vor.

 

Die oben genannten Vorschläge lagen dem Jugendhilfeausschuss vor.

 

Die genannten Personen sind damit in den Jugendhilfeausschuss berufen.


 
 

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