Auszug - Beschluss über die Geschäftsordnung der BVV / VI. Wahlperiode
Die
BVV hat in geänderter Fassung beschlossen: Dem
vorliegenden Entwurf der Geschäftsordnung der BVV vom 12.10.2006 wurde mit den
nachfolgend genannten, am 24.10.2006 im Konsens entstandenen Änderungen
zugestimmt. Einzufügende
Änderungen : § 12 (2) (Zusammensetzung des
Ältestenrates) erhält folgenden Wortlaut: „Er
besteht aus der Vorsteherin und ihrer Stellvertreterin sowie den
Fraktionsvorsitzenden.“ Zweiter,
dritter und vierter Satz werden gestrichen. § 20
(3) (Anträge) wird
nach dem vierten Satz ergänzt durch den Satz: „Zur
Beratung wird eine Redezeitbegrenzung von fünf Minuten pro Fraktion
festgelegt.“ § 29
(2) (Bürgerfragestunde)
erhält im zweiten bzw. dritten Satz folgenden Wortlaut: „Sie
tragen ihre Anfragen mündlich vor. Die Fragen sind in der Regel drei
Arbeitstage vor der Sitzung der BVV schriftlich im Büro der BVV
einzureichen.“ § 38 (Abgabe von Erklärungen) erhält im
letzten Satz folgenden Wortlaut: „Jede
persönliche Erklärung ist auf fünf Minuten Redezeit begrenzt.“ |
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