Auszug - Abwasser für alle zum gleichen Preis  

 
 
108. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
TOP: Ö 5.1
Gremium: Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
Datum: Mi, 23.08.2006 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Ordentliche Sitzung
1414/V Abwasser für alle zum gleichen Preis
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUStellvertretender Bezirksbürgermeister
Verfasser:Dr. Schmidt, Manuela 
Drucksache-Art:AntragZwischenbericht des BA auf Empfehlung
 
Beschluss

Der Zwischenbericht wurde vorgelegt

Der Zwischenbericht wurde vorgelegt.

 

(Bereits verteilt an Fraktionen.)

 

 

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin    12.07.2006

 

Bericht

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am      

 

1. Gegenstand des Berichtes:      Zwischenbericht zur Empfehlung der BVV, DS-Nr.1414/V aus der 34. BVV vom 27.05.2004

                       

                        Abwasser für alle zum gleichen Preis

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:      

Dem Bezirksamt wurde empfohlen, sich beim Senat und den Berliner Wasserbetrieben dafür einzusetzen, dass

1.      alle Haushalte im Bezirk Marzahn-Hellersdorf an die Abwasserkanalisation angeschlossen werden,

2.      bei den Haushalten, wo das in den nächsten Jahren absolut nicht möglich ist, gleiche Preise für Abwasserentsorgung wie bei kanalisierten Haushalten zu gewährleisten oder den Anwohnern die baurechtliche Option für Kleinkläranlagen als Ersatzlösungen zu ermöglichen.

 

Das Bezirksamt ist der Empfehlung gefolgt und hat sich zur o.g. Problematik an die Berliner Wasserbetriebe und über den Rat der Bürgermeister an den Senat gewandt.

 

Zu 1.

 

Grundlage für die abwassertechnische Erschließung der Altsiedlungsgebiete des Landes Berlin ist der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung veröffentliche Abwasserbeseitigungsplan Berlin vom Oktober 2001.

 

Nach dieser Vorgabe wird die Erschließung der Altsiedlungsgebiete fortgeführt. Insbesondere im ehemaligen Ostteil Berlins ist diese Maßnahme seit nunmehr 15 Jahren ein wesentlicher Schwerpunkt der Investitionstätigkeit der Berliner Wasserbetriebe. So wurden im genannten Zeitraum mehrere hundert Millionen Euro in den Einbau von Kanalnetzen, Pumpwerken und Abwasserdruckrohrleitungen investiert, was seinen sichtbaren Ausdruck in den bereits erschlossenen Flächen findet.

 

Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist die Kanalisierung der Ortsteile Biesdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf-Süd bereits abgeschlossen oder wird innerhalb der nächsten 3 Jahre abgeschlossen sein. Ein Teil des Gebietes Mahlsdorf-Nord ist im Abwasserbeseitigungsplan für eine kurz- oder mittelfristige Kanalisierung nicht vorgesehen.

 

In diesen Gebieten sowie bei Einzelstandorten müssen die Berliner Wasserbetriebe Ihre Investitionen gemäß § 9 ABE von wirtschaftlichen Gesichtspunkten und von der Auswirkung auf die Entwicklung der Tarife für die Schmutzwasserentsorgung abhängig machen.

 

Des weiteren hat der Rat der Bürgermeister in seiner Sitzung am 16. März 2006 den Senat aufgefordert, einen Bericht über die weitere Entwicklung der Abwasserentsorgung in bisher nicht an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossenen Berliner Siedlungsgebieten/Straßenzügen zu erstellen. Hierbei sollen folgende Schwerpunkte berücksichtigt werden:

 

·Investitionssummen und -vorhaben im Planungszeitraum bis 2010

·Darstellung der Siedlungsgebiete/Straßenzüge und der Zeiträume für den Anschluss an das zentrale Abwasserentsorgungssystem

·Darstellung der Siedlungsgebiete/Straßenzüge, die bis 2010 nicht für eine zentrale Abwasserentsorgung vorgesehen sind (mit Begründung)

·Darstellung des Finanzbedarfs und der technischen Möglichkeiten für eine moderne Abwasserentsorgung in den nach 2010 nicht angeschlossenen Siedlungsgebieten

·Möglichkeiten der Erschließung von Fördermitteln für eine moderne Abwasserentsorgung.

 

Eine vertiefende Erörterung des Themas wird in Anwesenheit von Vertretern der Berliner Wasserbetriebe und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in der RdB-Sitzung am 13. Juli 2006 erfolgen.

 

 

Zu 2.

 

Die Berliner Wasserbetriebe haben die Einführung eines Einheitspreises aller Entgeltkunden nicht vorgesehen, da der Gleichbehandlungsgrundsatz nur gebietet, tatbestandlich Gleiches rechtlich gleich zu behandeln. Ungleiches dagegen kann je nach seinen eigenartigen Tatbeständen unterschiedlich behandelt werden; Willkür und sachfremde Differenzierung sind nicht zulässig. Bei Einführung eines einheitlichen Entgelts müsste insbesondere dafür eine sachlich gerechtfertigte Begründung vorliegen, warum die Mehrheit der Entgeltpflichtigen mit Kosten für Leistungen belastet werden, die sie nicht in Anspruch nehmen.

 

Die zweite Rechnung bekommt der Grundstückseigentümer bzw. –nutzer vom Fuhrunternehmer für die Abfuhrleistung (reine Fuhrkosten für das abgefahrene Abwasser ohne Einleitgebühr). Die Fuhrleistung wird direkt mit dem Fuhrunternehmen abgerechnet. Mit der Veröffentlichung aller vertraglich gebundenen Fuhrunternehmen zum Ende dieses Jahres wird es für die Grundstücksnutzer komfortabler, Angebote einzuholen und Preise zu vergleichen.

 

Heute wird für die Einleitung von Fäkalwasser 1,70 €/m³ und Fäkalschlamm 12.00 €/m³ (Berliner Abwasser ist von der Mehrwertsteuer befreit) an Berliner Kläranlagen berechnet. Den Kunden, die die Kanalisation nutzen können, stellen die Berliner Wasserbetriebe 2,452 €/m³ in Rechnung.

 

Die Kalkulation und Einführung eines gesonderten Tarifs für Fäkalwasser aus abflusslosen Gruben bzw. Fäkalschlamm zum 1. Januar 2006 wird auf der Basis der gesetzlichen Regelungen erfolgen. Die Preise werden, so wie andere Tarife auch, kalkuliert und bei der Preisbildungs- und Preisüberwachungsstelle zur Genehmigung eingereicht. Die Preise werden nach der Genehmigung zeitnah in der Presse und im Amtsblatt veröffentlicht.

 

 

 

Dr. Schmidt        

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin     

 


 
 

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