Auszug - Barrierefreie Unterführung (Behindertenfahrstuhl) am S-Bahnhof Kaulsdorf
Der Bericht wurde vorgelegt. (Bereits verteilt an Fraktionen.) Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 05.07.06. Bericht
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 1. Gegenstand des Berichtes: Abschlussbericht zur Empfehlung der
BVV, DS-Nr.2131/V aus der 49. BVV vom 22.09.2005 Barrierefreie Unterführung (Behindertenfahrstuhl) am 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Der Empfehlung wird nicht
nachgekommen. Begründung: Die Fußgängerunterführung ist in der
fachlichen Verantwortung der DB-AG. Die barrierefreie Gestaltung der
bestehenden Fußgängerunterführung bedarf neben der baulichen Anbindung an das
Straßenland zwei Aufzugsanlagen. Zu diesen zwei Aufzügen kämen weitere
vergleichbare Aufzugslösungen zur Erschließung der Bahnsteige hinzu. Der S-Bahnhof Kaulsdorf ist in der
lange diskutierten Prioritätenlist der DB-AG bis 2010 nicht für den Einbau von
Aufzügen vorgesehen. Die barrierefreie Gestaltung der Bahnsteige ist daher bis
zu diesem Zeitpunkt nicht vorgesehen. Aufgrund der vorgefundenen
Bahnhofsituation, der Fahrgastzahlen und die Notwendigkeit des Einsatzes großer
finanzieller Mittel, zur umfassenden barrierefreien Gestaltung, ist eine
Umsetzung dieser wünschenswerten Maßnahme derzeit nicht in Aussicht. Was die Verbindung zwischen
Alt-Kaulsdorf und Kaulsdorf-Nord betrifft, ist mit dem Neubau der Brücke über
die Bahngleise (Galgen) eine barrierefreie Lösung für Ende 2007 in Sicht. Die Brücke erhält zwei Fußgängerwege
von 2,50m und 1,50m Breite. Die Steigung bzw. das Gefälle können von
Rollstuhlfahrern bewältigt werden. Es kann davon ausgegangen werden,
dass mit Fertigstellung der neuen Brücke eine gut nutzbare Verbindung
hergestellt ist. Die notwendige barrierefreie
Erschließung des S-Bahnhofes als Schwerpunkt der Lösungsbestrebungen, unter
Einschluss der direkten Fußgängerunterführung, bleibt nach wie vor eine
begründete Forderung und wird auch in Zukunft in den entsprechenden Gremien
seitens des BA zur Sprache gebracht. Bezirksbürgermeister
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