Auszug - Vor-Ort-Begehung im Rahmen des Bebauungsplanes 10-6 VE
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Die BVV hat in geänderter Fassung
beschlossen: Das Bezirksamt wird ersucht, 1. unter
Einbeziehung des Investors und der Bürgerinitiative eine Vor-Ort-Begehung
durchzuführen, um weitere Möglichkeiten aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
10-6 VE zu verhandeln. 2. Mit dem
Betreiber des geplanten Nahversorgers an der Chemnitzer Straße 80-92 ist über
folgende Punkte zu verhandeln: 3. Auf die
Anregung der Bürgerinitiative gegen den neuen Versorger ist eine schriftliche
Antwort des Bezirksamtes zu verfassen. 4. Der Betreiber
ist aufzufordern, auf die Anregungen der Bürgerinitiative einzugehen und sich
mit ihr ins Benehmen zu setzen.
Realisierung: siehe 60.
Sitzung der BVV vom 28.09.2006 |
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