Auszug - Beschluss der Förderrichtlinien  

 
 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 23.05.2006 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Marzahn-Hellersdorf, Rathaussaal, Raum 201
Ort: Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorlage des Jugendamtes liegt vor

Vorlage des Jugendamtes liegt vor. Änderungsanträge der SPD hierzu:

Anlage 1

 

1.      geänderte Fassung - 10 Ja-Stimmen

1b 5 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen

2.      2 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen

3.      3 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen

4.      SPD streicht den Satz: “Den Fraktionen...... eingeräumt” und den Satz: “Wenn
Anträge.... durchführen”
3 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

5.      10 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

6.      10 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Änderungsantrag Ute Thomas (S. 2 letzter Satz)

10 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Abstimmungsergebnis Förderrichtlinien gesamt:

8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

 

Vom Jugendhilfeausschuss beschlossene Änderungen der Richtlinien zur Förderung von Projekten und Angeboten freier Träger der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit und für den Bereich der familienunterstützenden Maßnahmen in Berlin Marzahn-Hellersdorf

 

1.      Ergänzung nach “3. Bezirkliche Förderkriterien” Seite 2
Hierbei werden qualitative und/oder quantitative Kriterien aus dem Berliner Qualitätskatalog zu Grunde gelegt.

 

2.      Seite 3 Punkt b
Vom Jugendhilfeausschuss legitimierte Vertreter freier Träger bis zur Anzahl, wie Vertreter aller Fraktionen vertreten sind.

 

3.      Neufassung Seite 3 Punkt 4
Die unter a) und b) genannten Personen müssen unbefangen sein.
Als befangen gelten auch solche Personen, die bei mindestens einem Projekt/Antragsteller ehrenamtliche oder berufliche Tätigkeit ausüben.

 

4.      Allgemeine Fördervoraussetzungen (§ 74 KJHG)
Seite 2 Ergänzung des letzten Satzes ... und unter besonderer Berücksichtigung der Bedarfe in den Sozialräumen.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 


 
 

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