Auszug - Restmüllabfuhr nach tatsächlicher Leistung berechnen
Die BVV hat in geänderter Fassung
beschlossen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat und der BSR dafür einzusetzen, dass im Bereich der Restmüllabfuhr ein leistungsbezogenes Abfuhrsystem eingeführt wird. Die Abrechnung sollte künftig nach tatsächlich anfallendem Restmüll erfolgen. Hierfür sollte im Bezirk ein Modellprojekt auf Basis einer leistungsbezogenen Erfassung erprobt werden.
Realisierung: siehe 1.
GM / VI. |
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