Auszug - BürgerInnen- und BVV-Mitbestimmung über weitere Mobilfunksendemasten auf öffentlichen Gebäuden und Immobilien
Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Ausschuss für Umwelt und Natur hat
in seiner Sitzung am 22.03.2005 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV
mehrheitlich mit sieben Ja-Stimmen, und zwei Enthaltungen, den Antrag in folgender
geänderter Fassung zu beschließen. Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, auch
weiterhin Standorte für die Errichtung von Mobilfunksendeanlagen an Objekten
mit sensibler Nutzung (z. B. Schulen, Kindereinrichtungen, Krankenhäuser,
Alteneinrichtungen, gedeckte und ungedeckte Sportanlagen) oder auf deren
Freiflächen nicht zuzulassen. Begründung: Aufgrund der vielfach noch unklaren
Schädigungen, die von Mobilfunkanlagen insbesondere auch auf Heranwachsende,
aber auch kranke Menschen ausgehen können und auch aufgrund unterschiedlicher
internationaler Erfahrungen mit Grenzwerten ist es im Zuge der Fürsorgepflicht
der öffentlichen Hand geboten, auf ihren eigenen Flächen, insb. wenn besonders
sensible Standorte betroffen sind, mit äußerster Vorsicht bei der Genehmigung
bzw. Errichtung von Mobilfunkanlagen vorzugehen bzw. im Zweifelsfall darauf zu
verzichten. Ursprungsdrucksache: Dem Bezirksamt wird empfohlen, die Bezirksamtsvorlage Nr. 1573/II bezugnehmend auf die BA-Vorlage Nr. 413/I, BVV-Vorlage Drs.-Nr.: 2310/V unter der Mitwirkung der Bezirksverordnetenversammlung und deren Fachausschüsse zu aktualisieren und neu zufassen, nicht zu streichen. Der Ursprungsantrag wurde vom
Ausschuss für Umwelt und natur mit drei Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und drei
Enthaltungen abgelehnt. |
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