Auszug - Drs. 917/V, Kita-Vorhaltefläche Rastatter Straße 10/Wickenweg 74
Es wird folgender Beschluss gefasst: 1. Die Drucksache
wird nicht zur Kenntnis genommen. 2. Das Bezirksamt
wird ersucht, die Vorbehaltsfläche Kita aus dem Liegenschaftsfonds in den
Bezirk zurück zu übertragen. 3. Dem Bezirksamt
wird empfohlen, beim Senat für diese Fläche die Freistellung von den
Straßenreinigungsgebühren zu beantragen.
Realisierung: Mit
Erledigung der Drucksache 0917/V ebenfalls inhaltlich erledigt. |
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