Auszug - Auswertung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Begründung zur Festsetzung des Bebauungsplanverfahrens XXIII-8 vom 04.05.2004 mit den Deckblättern vom 15.02.2005, vom 23.05.2005 und vom 09.09.2005 sowie der Begründung vom Januar 2006 für das Gelände zwischen Landsberger Straße, Friesacker Straße, Lortzingstraße, der südlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Lortzingstraße 64, der Landesgrenze zum Land Brandenburg .... (BA-Vorlage Nr. 1563/II)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 3.8
Gremium: Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 01.03.2006 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
2304/V Auswertung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Begründung zur Festsetzung des Bebauungsplanverfahrens XXIII-8 vom 04.05.2004 mit den Deckblättern vom 15.02.2005, vom 23.05.2005 und vom 09.09.2005 sowie der Begründung vom Januar 2006 für das Gelände zwischen Landsberger Straße, Friesacker Straße, Lortzingstraße, der südlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Lortzingstraße 64, der Landesgrenze zum Land Brandenburg .... (BA-Vorlage Nr. 1563/II)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR ÖkStadtAusschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
Verfasser:Lüdtke, Norbert 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

·

·         Erneute Auslegung erfolgte aufgrund Veränderungen Bebaubarkeit, Leitungsrecht und aufgrund Betroffenenbeteiligung.

·         Veränderungen im Interesse eines Eigentümers erfolgte.

·         Nachfragen zur Heckenpflanzung und zur Straßenerschließung, sprachliche Unklarheiten im Text, zum Regenrückhaltebecken.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 01.03.2006 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich mit acht Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen, die Vorlage zu beschließen.

 


 
 

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