Auszug - Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB im Bebauungsplanverfahren 10-20 für die Grundstücke Wilhelmsmühlenweg 2-4, 5 und Planitzstraße 1 sowie Teile des Mädewalder Weges zwischen BrodauerStraße und Planitzstraße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf (BA-Vorlage Nr. 1549/II)
Erläuterung durch BzStR: ·
Darstellung der Verfahrenslage ·
zur Intention des Bebauungsplanes, ·
B-Planverfahren parallel zur Baumaßnahme Kaulsdorfer
Brücke; ·
Gestaltung des südlichen Bahnhofsvorplatzes –
Flächensicherung bzw. –freihaltung; ·
Planungsansätze und Lösungsvarianten vorgestellt. ·
Darlegung Verkehrslösung nachrichtlich erfolgt; ·
erstmals erster Entwurf eines Umweltberichtes ab Teil
der Begründung formuliert; ·
Hinweis zu Problemen der Verkehrssicherheit und
Anregungen betr. der Gewerbenutzungen – differenzierte Aussagen;
Flächeninanspruchnahme erfolgt; jedoch minimiert Unterbringung von Nutzungen
auf Restfläche möglich; ·
Hinweis zum Artenschutz – Untersuchungen wurden
nachgegangen, einschl. Schutzmaßnahmen; ·
Rückgriff auf Verkehrszählungen, im weiteren Verfahren
im Umweltbericht, weiterhin zu berücksichtigen; ·
Fragen zu Verhandlungen mit Vermietern der
Gewerbegrundstücke; ·
Fragestellung zu Planfeststellungsverfahren, dass
Verkehrsprognose und Lärmimmissions- ·
Einforderung eines neuen Verkehrskonzeptes; Herr Dr. Schröder (Gast) ·
behauptet B-Plan ist für Straßenumbau erstellt worden;
Alternativen mit schonenden Umgang mit Eigentum nicht geprüft worden; spricht
zu seinen Vorschlag ·
Vorland nicht als Straßenland gewidmet, der Widmung wird
widersprochen und mit juristischen Mitteln gekämpft werden; ·
Vorland steht nach seiner Aussage nicht zum Verkauf,
gegen Enteignung wehr man sich; Herr Loewenhofer: thematisiert Umweltbericht; Erläuterung zum Rechtsstand: Vorlage
wurde zur Kenntnis genommen; mit Schritt ”Beteiligung der
Öffentlichkeit” erfolgt erste Vorstellung des Umweltberichtes Herr Lemke: Bitte an
das BA, Weiterleitung der Anregung an Bereich Bauen und Wohnen im
Bezirksamt (insbes. Prüfung Notwendigkeit eines Planfeststellungsverfahrens
bzw. Prüfung “kleiner Lösung”, siehe Vorschlag Bürgerinitiative) Bürger beklagt “geplante
Alternativlosigkeit” Herr Kühnel (Gast) fragt
nach Antwort für “zügigen Verkehrsfluss” als Ziel des B-Planes, fordert
städtebaulich integriertes Verkehrskonzept für Gebiet zwischen B1/5 und
Altentreptower Straße. Frau Hartwig: moniert, dass Bürgerinitiative die
Drucksache nicht vorliegen haben BzStR, Herr Dr. Niemann sichert Herr
Dr. Schröder Information über jeden weiteren Verfahrensschritt zu. Herr Dr. Schröder regt nochmals
Planfeststellungsverfahren im Zusammenhang mit k”wesentlichen Umbauten” an. Laut Stadtplanungsamt gehen Aufgaben
des Planfeststellungsverfahrens in das B-Planverfahren “auf”, daher ist
Planfeststellungsverfahren nicht erforderlich. Frau Hartwig bittet um Termin zwecks
Prüfung der von Herrn Dr. Schröder erarbeiteten Variante. Herr Lemke bittet um eine konzentrierte
geordnete Tagesordnung und das Bezirksamt künftig um Begründung von besonderen
Dringlichkeiten. Es wird folgender Beschluss gefasst: Der
Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 02.02.2006
o. g. Vorlage beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich mit sechs Ja-Stimmen,
eine Nein-Stimme und eine Enthaltung, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen. |
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