Auszug - Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB im Bebauungsplanverfahren 10-20 für die Grundstücke Wilhelmsmühlenweg 2-4, 5 und Planitzstraße 1 sowie Teile des Mädewalder Weges zwischen BrodauerStraße und Planitzstraße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf (BA-Vorlage Nr. 1549/II)  

 
 
Öffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 07.02.2006 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 Anlass: Außerordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Marzahn-Hellersdorf, Rathaussaal, Raum 201
Ort: Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin
2270/V Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB im Bebauungsplanverfahren 10-20 für die Grundstücke Wilhelmsmühlenweg 2-4, 5 und Planitzstraße 1 sowie Teile des Mädewalder Weges zwischen BrodauerStraße und Planitzstraße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf (BA-Vorlage Nr. 1549/II)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR ÖkStadtAusschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
Verfasser:Fischer, SebastianFischer, Sebastian
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeMitteilung
   Beteiligt:BzStR ÖkStadt
   Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
 
Wortprotokoll
Beschluss

Erläuterung durch BzStR:

Erläuterung durch BzStR:

·         Darstellung der Verfahrenslage

·         zur Intention des Bebauungsplanes,

·         B-Planverfahren parallel zur Baumaßnahme Kaulsdorfer Brücke;

·         Gestaltung des südlichen Bahnhofsvorplatzes – Flächensicherung bzw. –freihaltung;

·         Planungsansätze und Lösungsvarianten vorgestellt.

·         Darlegung Verkehrslösung nachrichtlich erfolgt;

·         erstmals erster Entwurf eines Umweltberichtes ab Teil der Begründung formuliert;

·         Hinweis zu Problemen der Verkehrssicherheit und Anregungen betr. der Gewerbenutzungen – differenzierte Aussagen; Flächeninanspruchnahme erfolgt; jedoch minimiert Unterbringung von Nutzungen auf Restfläche möglich;

·         Hinweis zum Artenschutz – Untersuchungen wurden nachgegangen, einschl. Schutzmaßnahmen;

·         Rückgriff auf Verkehrszählungen, im weiteren Verfahren im Umweltbericht, weiterhin zu berücksichtigen;

·         Fragen zu Verhandlungen mit Vermietern der Gewerbegrundstücke;

·         Fragestellung zu Planfeststellungsverfahren, dass Verkehrsprognose und Lärmimmissions-
schutzprognose beinhalten müsste;

·         Einforderung eines neuen Verkehrskonzeptes;

 

Herr Dr. Schröder (Gast)

·         behauptet B-Plan ist für Straßenumbau erstellt worden; Alternativen mit schonenden Umgang mit Eigentum nicht geprüft worden; spricht zu seinen Vorschlag
(Anlage, bitte kopieren)

·         Vorland nicht als Straßenland gewidmet, der Widmung wird widersprochen und mit juristischen Mitteln gekämpft werden;

·         Vorland steht nach seiner Aussage nicht zum Verkauf, gegen Enteignung wehr man sich;

 

Herr Loewenhofer:

thematisiert Umweltbericht;

Erläuterung zum Rechtsstand: Vorlage wurde zur Kenntnis genommen;

mit Schritt ”Beteiligung der Öffentlichkeit” erfolgt erste Vorstellung des Umweltberichtes

 

Herr Lemke: Bitte an das BA, Weiterleitung der Anregung an Bereich Bauen und Wohnen im Bezirksamt (insbes. Prüfung Notwendigkeit eines Planfeststellungsverfahrens bzw. Prüfung “kleiner Lösung”, siehe Vorschlag Bürgerinitiative)

 

Bürger beklagt “geplante Alternativlosigkeit”

Herr Kühnel (Gast) fragt nach Antwort für “zügigen Verkehrsfluss” als Ziel des B-Planes, fordert städtebaulich integriertes Verkehrskonzept für Gebiet zwischen B1/5 und Altentreptower Straße.

 

Frau Hartwig:

moniert, dass Bürgerinitiative die Drucksache nicht vorliegen haben

 

BzStR, Herr Dr. Niemann sichert Herr Dr. Schröder Information über jeden weiteren Verfahrensschritt zu.

Herr Dr. Schröder regt nochmals Planfeststellungsverfahren im Zusammenhang mit k”wesentlichen Umbauten” an.

Laut Stadtplanungsamt gehen Aufgaben des Planfeststellungsverfahrens in das B-Planverfahren “auf”, daher ist Planfeststellungsverfahren nicht erforderlich.

 

Frau Hartwig bittet um Termin zwecks Prüfung der von Herrn Dr. Schröder erarbeiteten Variante.

 

 

 

Herr Lemke bittet um eine konzentrierte geordnete Tagesordnung und das Bezirksamt künftig um Begründung von besonderen Dringlichkeiten.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 02.02.2006 o. g. Vorlage beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich mit sechs Ja-Stimmen, eine Nein-Stimme und eine Enthaltung, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen.

 


 
 

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