Auszug - Straßenkataster für erschlossene Straßen
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und
Verkehr hat in seiner Sitzung o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV
mit acht Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen, den Antrag in folgender
geänderter Fassung zu beschließen. Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, alle Straßen des Bezirks zu erfassen, die nach dem Erschließungsbeitragsgesetz gelten und damit gemäß Straßenausbaubeitragsgesetz beitragspflichtig werden. Für die Erarbeitung des Katasters wird dem Bezirksamt empfohlen ”Überhangkräfte” aus dem Tiefbauabteilungen bei der zuständigen Senatsverwaltung anzufordern. |
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