Auszug - Änderung der GO BVV nach Gesetzesänderung  

 
 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf
TOP: Ö 3.1.4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 24.11.2005 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:03 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Freizeitforum Marzahn, Arndt-Bause-Saal
Ort: Marzahner Promenade 55, 12679 Berlin
2193/V Änderung der GO BVV nach Gesetzesänderung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:interfraktionell 
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beteiligt:Fraktion der CDU
   Fraktion der FDP
   Fraktion DIE LINKE.PDS
   Fraktion der SPD
 
Beschluss

Die BVV hat beschlossen:

Die BVV hat beschlossen:

 

Ausgewählte Paragraphen der Geschäftsordnung der BVV werden wie folgt geändert bzw.

im Abschnitt III. “Bezirksverordnete und Fraktionen” ein neuer Paragraph eingefügt:

 

§ 10a Akteneinsicht

 

Jedem Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung ist Akteneinsicht gemäß § 11 (2) BezVG zu gewähren.

 

§ 15 (3) Aufgaben und Befugnisse

Die Ausschüsse nehmen, ihr jeweiliges Sachgebiet betreffend, die Rechte der BVV auf Unterrichtung gemäß § 15 BezVG wahr. Sie sind jeweils nach sachlicher Zuständigkeit unaufgefordert, rechtzeitig und umfassend über die Führung der Geschäfte und die künftigen Vorhaben des Bezirksamtes zu informieren. Ausschüsse können mit Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder die Auskunftserteilung oder Akteneinsicht vom Bezirksamt verlangen. Ist ein Bezirksamtsbeschluss über das Vorliegen von Verweigerungsgründen gemäß § 17 (2) BezVG nötig, so wird das Bezirksamt durch die Vorsteherin ersucht, innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen des Einsichtnahmeverlangens zu entscheiden.

Für die Einsicht in Personalakten gelten die dienstrechtlichen Bestimmungen.

§ 28 Bürgerfragestunde

(1)   Die BVV führt zu Beginn jeder ordentlichen Sitzung eine Bürgerfragestunde durch. Ihre Dauer wird auf 45 Minuten begrenzt. Wenn die Zeit unterschritten wird, wird die Sitzung der BVV eröffnet.

(2)   Bürgerinnen lassen sich in eine Frageliste eintragen und werden der Reihe nach aufgerufen.
Die Fragen können mündlich oder schriftlich gestellt werden. Sie sollten in der Regel drei Arbeitstage vor der Sitzung im Büro der BVV eingereicht werden.
Fragen, die ohne Vorankündigung mündlich in der Fragestunde gestellt werden, sind der Vorsitzenden vor Aufruf schriftlich vorzulegen.
Bürgerinnen, die nicht im eigenen Namen fragen, haben die Fragen fünf Arbeitstage vor der Sitzung im Büro der BVV schriftlich einzureichen.

(3)   Die Fragen müssen einen Zusammenhang zur aktuellen Bezirkspolitik und/oder zur Arbeit der BVV aufweisen.
Darüber hinausgehende Fragen werden dem Ausschuss für Eingaben und Beschwerden übergeben.
Die Prüfung obliegt der Vorsteherin.
Eine Diskussion unter den Mitgliedern der BVV findet nicht statt.

(4)   Die Redezeit kann von der Vorsteherin begrenzt werden. Die Vorsteherin kann die Fragende, die vom Fragegegenstand abschweift, “zur Sache” rufen. §§ 47 bis 53 GO BVV gelten entsprechend.

(5)   Fragen, die nicht beantwortet werden, werden der fachlich zuständigen Dezernentin mit der Bitte um weitere Beantwortung übergeben.

 

Die früheren Absätze 2 und 3 entfallen.

 

§ 33 (1) Tagesordnung

Die Reihenfolge der Tagesordnung ist in der Regel wie folgt festzulegen:

1.      Bürgerfragestunde

2.      Wegen Zeitablaufs vertagte Drucksachen

3.      Konsenslisten

4.      Wahlen

5.      Mündliche Berichterstattung des Bezirksamtes

6.      Mündliche Fragestunde

7.      Dringliche Drucksachen

8.      Große Anfragen

9.      Anträge

10.  Anträge und Beschlussempfehlungen der Ausschüsse

11.  Vorlagen des Bezirksamtes zur Beschlussfassung

12.  Vorlagen des Bezirksamtes zur Kenntnisnahme


 
 

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Büro der Bezirksverordnetenversammlung

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Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin