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Straßensondernutzung - Herausstellen von Tischen und Stühlen vor eigenen Geschäftsräumen
Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung, wie das Herausstellen von Tischen und Stühlen (Schankvorgarten) vor eigenen Geschäftsräumen einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Gaststättenbetrieb, bzw. erlaubnisfreier Gaststättenbetrieb oder sonstiger Gewerbebetrieb
Erforderliche Unterlagen
-
Ausgefülltes Antragsformular
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
-
Erforderliche Angaben
- Nutzungszeitraum
- Nutzungsfläche
- Standort (mit Skizze)
-
Gewerbeanmeldung
in Kopie
-
ggf. Auszug aus dem Handelsregister
in Kopie
Gebühren
bis 15m²
- 100,00 Euro: für 1 Jahr
- 150,00 Euro: für 2 Jahre
- 200,00 Euro: für 3 Jahre
- 200,00 Euro: für 1 Jahr
- 300,00 Euro: für 2 Jahre
- 400,00 Euro: für 3 Jahre
- 12,50 bis 16,25 Euro: pro m² und Jahr, ortsabhängig (nach Wertstufe der Straße)
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung kann nur bei dem Bezirksamt in Anspruch genommen werden, in dem sich der Betriebssitz befindet.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
Online-Abwicklung
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