Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB zum Bebauungsplanverfahren 10-85

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB des Bebauungsplanverfahrens 10-85 geben wir Ihnen hiermit die Möglichkeit, sich über Ziele der Planung und deren Auswirkungen zu informieren. Es wird Ihnen somit gleich zu Beginn des Verfahrens ermöglicht, sich zu äußern.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Gesundheit, Personal und Finanzen, Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung -, Bürodienstgebäude Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin, 4. Etage, Foyer

30. Januar 2017 bis einschließlich 3. März 2017

  • Montag bis Mittwoch

    von 8.00 bis 16.00 Uhr

  • Donnerstag

    von 9.00 bis 18.00 Uhr

  • Freitag
    sowie nach Vereinbarung

    von 8.00 bis 14.00 Uhr

  • Kontakt: Frau Ciupek

  • Tel.: (030) 90293-5108

    intern: 9293-5108
Luftbild des Geltungsbereichs 10-85 (pdf-Datei 338 KB)

Luftbild des Geltungsbereichs 10-85 (pdf-Datei 338 KB)

Planungsgebiet

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 10-85 liegt im Osten des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf, im nördlichen Teil des Ortsteiles Mahlsdorf, unweit der Landesgrenze zu Brandenburg. Das Plangebiet umfasst das Grundstück Florastraße 111,113/ Sudermannstraße 107, 109, 111 mit dem „Kunsthaus Flora“, welches einen wesentlichen Beitrag zum Image des umgebenden Siedlungsgebiets leistet. Es hat eine Größe von 0,53 ha und liegt inmitten eines Einfamilienhausgebietes mit ein- bis zweigeschossiger Bebauung.

Veranlassung und Erforderlichkeit

Das Bebauungsplanverfahren 10-85 wurde am 1.11.2016 eingeleitet. Mit dem Bebauungsplan 10-85 soll die Nutzung des Grundstücks „Kunsthaus Flora“ als kulturelle und soziale Einrichtung planungsrechtlich als Gemeinbedarfsfläche gesichert werden. Das „Kunsthaus Flora“ ist als wohnungsbezogene Gemeinbedarfseinrichtung für das Wohngebiet identitätsstiftend. Über die derzeitige Nutzung hinaus soll auch eine Nutzung als Kindertagesstätte eingeräumt werden. Im Fall einer Übertragung des Grundstücks an eine Stiftung oder einen Verein als Träger der öffentlichen Aufgabe kann das Grundstück nicht als Wohnbauland weiterveräußert werden. Als ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB kann der Bebauungsplan 10-85 im beschleunigten Verfahren ohne Erstellung eines Umweltberichts geführt werden. Umweltbelange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind im Verfahren dennoch zu berücksichtigen.

Planerische Ausgangssituation

Flächennutzungsplan Berlin (FNP)

Dieser sieht für das Plangebiet und seine Umgebung eine Wohnbaufläche 4 mit einer GFZ bis 0,4 vor. In Abhängigkeit von Bedeutung und Größe kann aus dieser Ausweisung im FNP eine Gemeinbedarfsfläche im Bebauungsplan entwickelt werden. Da es sich um ein Grundstück mit einer Fläche von 0,53 ha handelt, Gemeinbedarfsflächen jedoch erst ab einer Größe von 3 ha im FNP dargestellt werden, richtet sich deren Entwickelbarkeit für die nachfolgenden Planungsebenen nach folgendem Leitsatz der Flächennutzungsplanung: Ziel ist, die Versorgung mit wohnungsbezogenen Gemeinbedarfseinrichtungen zu verbessern, wobei Stadtgebiete Vorrang haben, in denen das Defizit am größten ist und in denen die Bevölkerung aufgrund der Stadt- und Sozialstruktur besonders darauf angewiesen ist.

Bestandssituation

Das Plangebiet befindet sich im Osten des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf, im nördlichen Teil des Ortsteiles Mahlsdorf, unweit der Landesgrenze zu Brandenburg. Mahlsdorf-Nord ist eines der großen zusammenhängenden Siedlungsgebiete offener Bauweise in Berlin, das ab Mitte des 19. Jahrhunderts durch schrittweise Bebauung entstand.

Das Grundstück mit dem „Kunsthaus Flora“ leistet einen wesentlichen Beitrag zum Image des umgebenden Siedlungsgebiets. Es hat eine Größe von 0,53 ha und liegt inmitten eines Einfamilienhausgebietes mit ein- bis zweigeschossiger Bebauung. Der Versiegelungsgrad innerhalb des Straßenblockes wurde im Umweltatlas 2012 mit 18 % angegeben. Östlich des Plangebietes wird zurzeit auf der einstigen Freifläche des Pfarrhufenangers ein neues Wohngebiet mit Ein- bis Zweifamilienhäusern errichtet (festgesetzter Bebauungsplan 10-51).

Das Grundstück selbst ist mit dem „Kunsthaus Flora“ bebaut, einem eingeschossigen Gebäude mit steilem Satteldach, in dessen Dachraum sich ebenfalls Aufenthaltsräume befinden.

Die Sudermannstraße ist in ihrer gesamten Länge Bestandteil eines Fahrrad-Ergänzungsnetzes. In ihr beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Die Sudermannstraße ist nach Südosten derzeitig mit Kfz nicht durchgängig befahrbar, da die Erschließung des im Südosten angrenzenden, neuen Wohngebietes noch nicht fertiggestellt ist. Das Grundstück des Kunsthauses Flora liegt in knapp 400 m Entfernung zur Hönower Straße, einer übergeordneten Straßenverbindung mit einer Buslinie. Als nächster Bahnhof ist der S-Bahnhof Mahlsdorf in gut 1.200 m fußläufiger Entfernung zu nennen.

Der nördliche Bereich von Mahlsdorf bis zur Großsiedlung Hellersdorf ist durch Buslinien an das Ortsteilzentrum Mahlsdorf (ab Bahnhof Mahlsdorf südwärts) und das Stadtteilzentrum Helle Mitte angebunden, womit die Erreichbarkeit der Zentren mit Öffentlichen Nahverkehrsmitteln gewährleistet ist.

  • Blick entlang Florastraße Richtung Nordost von Kreuzung mit Sudermannstraße; vorne rechts Grundstück Kunsthaus Flora (Plangebiet)

    Blick entlang Florastraße Richtung Nordost von Kreuzung mit Sudermannstraße; vorne rechts Grundstück Kunsthaus Flora (Plangebiet)

  • Grundstück Kunsthaus Flora Blickrichtung von der Kreuzung nach Osten

    Grundstück Kunsthaus Flora Blickrichtung von der Kreuzung nach Osten

  • Kunsthaus Flora mit Brücke über Wernergraben und Neubau Pfarrhufenanger im Hintergrund

    Kunsthaus Flora mit Brücke über Wernergraben und Neubau Pfarrhufenanger im Hintergrund

  • Terrasse vor Kunsthaus Flora Richtung Norden

    Terrasse vor Kunsthaus Flora Richtung Norden

  • Verlauf der Sudermannstraße Richtung Südosten, links im Vordergrund südl. Ecke des Grundstücks Kunsthaus Flora

    Verlauf der Sudermannstraße Richtung Südosten, links im Vordergrund südl. Ecke des Grundstücks Kunsthaus Flora

  • Neubebauung beiderseits des Pharrhufenangers östlich des Plangebietes

    Neubebauung beiderseits des Pharrhufenangers östlich des Plangebietes

  • Wernergraben südlich von Sudermannstraße/Blickrichtung Richtung Nord auf Kunsthaus Flora

    Wernergraben südlich von Sudermannstraße/Blickrichtung Richtung Nord auf Kunsthaus Flora

  • Wernergraben im Plangebiet Grundstück Kunsthaus Flora, Blick von Florastraße nach Südosten zur Brücke

    Wernergraben im Plangebiet Grundstück Kunsthaus Flora, Blick von Florastraße nach Südosten zur Brücke

  • Grundstückszufahrt von Florastraße – Blick über das Grundstück/ Plangebiet nach Süden

    Grundstückszufahrt von Florastraße – Blick über das Grundstück/ Plangebiet nach Süden

  • Blick entlang Florastraße Richtung Südost; hinten links Plangebiet

    Blick entlang Florastraße Richtung Südost; hinten links Plangebiet

Planungsziele

  • Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche für kulturelle Zwecke nach der derzeitigen Nutzung des „Kunsthauses Flora“ sowie für soziale Zwecke im Sinne einer Begegnungs- und Freizeitstätte wegen des vorhandenen Fehlbedarfes an Plätzen in Jugendfreizeiteinrichtungen.
  • Wegen der Größe des Grundstücks und der prognostizierten Fehlbedarfe an Kitaplätzen soll die Gemeinbedarfsfläche darüber hinaus auch für die Zweckbestimmung Kita vorgesehen werden.
  • Bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksflächen wird derzeitig kein städtebaulicher Ordnungsbedarf gesehen.
  • Nachrichtliche Übernahme des über das Grundstück verlaufenden Wernergrabens als Gewässer 2. Ordnung.

Entwurf der Planzeichnung