Der Bebauungsplan 10-81b G „Steuerung des Einzelhandels im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn, Bereiche M2/M3/M4 Marzahn“ wird aufgestellt, um die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben in seinem Geltungsbereich zu steuern.
Der Bebauungsplan 10-81b G setzt die Steuerungsgrundsätze des 2013 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Marzahn-Hellersdorf in verbindliches Planungsrecht um. Das wesentliche Planungsziel besteht in der Erhaltung und Entwicklung der Ortsteilzentren Mehrower Allee und Helene-Weigel-Platz, des Stadtteilzentrums Marzahner Promenade sowie des Nahversorgungszentrums Brodowiner Ring und des Nahversorgungszentrums Am Anger als zentrale Versorgungsbereiche.
Der Bebauungsplan 10-81b G ist ein einfacher Bebauungsplan, der nur Festsetzungen zur Steuerung des Einzelhandels enthält. Weitergehende Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie Verkehrsflächen sind nicht enthalten.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 10-81b G bezieht sich auf unbeplante Innenbereichslagen. Die zentralen Versorgungsbereiche sowie bestehende Einzel-Bebauungspläne sind nicht Bestandteil des Geltungsbereiches.
Der ursprüngliche Bebauungsplan 10-81 G ist in die Bebauungspläne 10-81a G und 10-81b G geteilt worden. Zum Entwurf des Bebauungsplanes 10-81b G vom Dezember 2018 wird die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. (2) BauGB beteiligt.
Der Bebauungsplan 10-81b G wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Im vereinfachten Verfahren wird von einer Umweltprüfung nach BauGB abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes 10-81b G vom Dezember 2018 liegt mit Begründung gemäß § 3 Abs. (2) BauGB öffentlich aus. Dem Amtsblatt von Berlin und dem Internet sind die Informationen über die Datenverarbeitung zu entnehmen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.