Die Kleingartenanlage „Am Kienberg“ soll durch die Festsetzung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Private Dauerkleingärten in ihrem Bestand planungsrechtlich gesichert werden. Der in der Kleingartenanlage bestehende öffentliche Kinderspielplatz wird als Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ gesichert.
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt mit Begründung und Umweltbericht sowie den umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Planinhalten abgegeben werden. Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.