Durchführung von Partizipationsverfahren zur planungsrechtlichen Entwicklung von sechs Blockinnenbereichen der Großwohnsiedlungen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Um die Mieten in Berlin auf einem verträglichen Niveau zu stabilisieren, wird dringend neuer Wohnraum benötigt. Aus diesem Grund hat sich das Land Berlin dazu entschlossen, ungenutzte Flächen für den Wohnungsbau zu nutzen. Vergeben werden soll bevorzugt an landeseigene Wohnungsbaugesellschaften und Wohnbaugenossenschaften.
Solche Flächen liegen auch innerhalb der Höfe von Wohnblöcken der Großwohnsiedlung. Diese ehemaligen Standorte von Kindertagesstätten wurden in den Jahren 2003/2004 zurückgebaut und liegen brach. Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf würde die Vergabe an die umliegenden Wohnungsunternehmen bevorzugen und befürwortet die Bebauung dieser Flächen mit Wohnungen. Laut Gesetz (BauGB) sind die Flächen bereits jetzt mit Wohnungen bebaubar – und zwar recht massiv entsprechend der umgebenden Bebauung. Auf die Baugenehmigung hat der Eigentümer einen Rechtsanspruch. Ein Bebauungsplan kann die derzeitigen Bebauungsmöglichkeiten auf ein für die Nachbarschaft verträgliches Maß begrenzen.