Geldspielgeräte

Eine Person wirft eine Münze in einen Spielautomat

Das Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf informiert:

Seit dem 10.November 2019 dürfen aufgrund einer Gesetzesänderung in § 3 der Spielverordnung in Gaststätten statt bisher maximal 3 Geldspielgeräte nur noch höchstens zwei Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt werden.
Das Ordnungsamt bittet daher alle betroffenen Gaststättenbetreiber und auch Automatenaufsteller von Geldspielgeräten um entsprechende Beachtung sowie sofortige Einhaltung des Gesetzes.
Die Umsetzung der Reduzierung der Geldspielgeräte von 3 auf 2 wird das Ordnungsamt in den betroffenen Gaststätten im Bezirk Marzahn-Hellersdorf zeitnah kontrollieren.

Ergebnis der Kontrollen zur Umsetzung der Reduzierung der Geldspielgeräte in Gaststätten

Das Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf hat die Umsetzung der gesetzlich festgelegten Reduzierung der Geldspielgeräte von 3 auf 2 in Gaststättenbetrieben kontrolliert.

Ein Großteil der Gaststättenbetreiber, in denen Geldspielgeräte aufgestellt sind, hat sich an die neue Gesetzesvorgabe gehalten.

In einigen wenigen Gaststätten wurden dennoch 3 Geldspielgeräte statt der nur noch 2 erlaubten Geldspielgeräte vorgefunden.
Hier wurden ordnungsbehördliche Maßnahmen gegen die Betreiber vor Ort verfügt bzw. eingeleitet.

Die Kontrollen sind noch nicht abgeschlossen und werden weiterhin durchgeführt.