Bargeldloser Zahlungsverkehr

Zum 01. 01. 2018 führt das Ordnungsamt Marzahn-Hellersdorf nur noch den bargeldlosen Zahlungsverkehr durch.

Der Verwaltungsaufwand, die bar eingenommenen Geldbeträge den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Landeskasse zukommen zu lassen, steht seit geraumer Zeit nicht mehr in einem angemessenen Aufwand-Nutzen-Verhältnis.

Es ist eine deutliche Veränderung des Umgangs in der Öffentlichkeit mit baren Geldmitteln festzustellen. Die Höhe der Geldmenge, die zu einer Begleichung eines geringen Verwarnungsgeldes notwendig sind, wird sehr häufig nicht mehr mitgeführt oder die Betroffenen behalten sich vor, den Betrag einzuzahlen.

Unter Berücksichtigung dieser Aspekte hat sich die Leitung des Ordnungsamtes entschlossen, ab dem 01. 01. 2018 nur noch den bargeldlosen Zahlungsverkehr durchzuführen.