Allgemeiner Ordnungsdienst

Auto des Ordnungsamtes

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) sind der sichtbarste Teil des Ordnungsamtes und täglich im Bezirks Marzahn-Hellersdorf zu Fuß, mit dem Auto sowie auf Bikes in Teams mit mindestens zwei Personen unterwegs, um einen Beitrag zu mehr Sicherheit, Sauberkeit und Lebensqualität im Bezirk zu leisten. Sie sind an ihrer blauen Dienstkleidung mit dem Aufdruck „Ordnungsamt“ erkennbar. Bei Schwerpunktkontrollen sind allerdings auch Einsätze in ziviler Kleidung möglich.
Die Dienstkräfte arbeiten im 2-Schicht-System und sind routinemäßig, aber auch auf Grund von Hinweisen und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, Institutionen und sonstigen Bereichen operativ und bei nicht vorher planbaren Einsätzen tätig.

Einsatzzeiten und Erreichbarkeit

  • Die Einsatzzeiten unseres Allgemeinen Ordnungsdienstes sind im Sommer Mo – Fr 06:00 – 21:30 Sa/So/Feiertags 10:00 – 17:30 sowie in den Wintermonaten von Mo – Fr 06:00 – 21:30 und Samstag 08.00 – 15: 30. Nicht im Dienst ist der AOD an Weihnachten (24.12. bis 26.12.) sowie an Silvester und Neujahr (31.12.; 1.1).
  • Hinweise und Beschwerden über Zustände im öffentlichen Raum können schriftlich, per Fax oder Mail, oder zu den üblichen Bürodienstzeiten der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle (ZAB)) per Telefon gemeldet werden.
  • Innerhalb der Dienstzeiten des Außendienstes
    Montag – Freitag 6.00 bis 21.30 Uhr,
    am Wochenende 10.30 bis 17.00 Uhr
    werden diese Aufträge an diesen weitergeleitet bzw. ist der Allgemeine Ordnungsdienst direkt unter der Telefonnummer der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle 90293 6500 erreichbar.
  • Sofern der Allgemeine Ordnungsdienst unter der Woche einmal nicht erreichbar bzw. nicht im Dienst sein sollte, können Sie die Polizei über das Bürgertelefon : 030 / 4664- 4664 kontaktieren. In absoluten Notfällen wäre der Notruf unter 110 zu verständigen.
Hochhausblick Märkische Spitze

Aufgaben

Der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) wird für die Allgemeinheit tätig, wenn die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gefährdet ist. Seine Zuständigkeit erstreckt sich also auf den öffentlichen Raum und die Durchsetzung der dort geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Der Aufgabenbereich des AOD beinhaltet verschiedenste Bereiche. Die Zuweisung der Aufgaben erfolgte auf Grundlage des Gesetzes zur Errichtung der bezirklichen Ordnungsämter.

Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit

Der Allgemeine Ordnungsdienst ist für die Verfolgung und Ahndung verschiedener nichtverkehrsrechtlicher Ordnungswidrigkeiten zuständig. Hierzu zählen beispielsweise:
  • Kontrollen zur Einhaltung der Regeln in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, wie z. B. Grillverbote, Leinenpflicht für Hunde, übermäßige Nutzung wie Zelten u.a.
  • Feststellen von Verstößen gegen das Hundegesetz, z.B. Mitnahmeverbot auf Spielplätze
  • Kontrollen nach dem Jugendschutzgesetz (z. B. Tabak- oder Alkoholkonsum von Jugendlichen)
  • Ordnungsmaßnahmen bei Haus- und Nachbarschaftslärm (z. B. Anzeigenfertigung und Sicherstellung der Musikanlage bei zu lautem Gebrauch) – grundsätzliche Nachbarschaftsstreitigkeiten zählen jedoch nicht zu den Aufgaben des AOD
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Straßenreinigung, wie die Beseitigung von Herbstlaub und die Einhaltung der Winterdienstpflichten

Hinweis: Unsere Dienstkräfte sind nicht selbst für die Beseitigung von Müll oder Hundekot zuständig. Ihre Aufgabe ist es, Verstöße entsprechend zu ahnden und Verursacher zur Entfernung aufzufordern oder die Verunreinigungen an die zuständigen Stellen zu melden.

Unsere Dienstkräfte achten während ihres Dienstes auch auf weitere mögliche Störungen im öffentlichen Raum, wie defekte Straßenlaternen, ausgefallene Lichtzeichenanlagen oder umgestürzte Verteilerkästen. Auch diese werden zur schnellstmöglichen Behebung an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Jugendschutzarbeit im Ordnungsamt

Das Ordnungsamt baut seine Arbeit im Bereich des Jugendschutzes seit 2021 aus. Neben Verbund- und Einzeleinsätzen zur Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes widmet es sich mit Veranstaltungen in Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen seit vergangenem Jahr auch verstärkt der Prävention.

Überwachung des ruhenden Verkehrs und des Fließverkehrs auf Gehwegen und in Fußgängerzonen

  • Überwachung des ruhenden Verkehrs (z. B. Parkverstöße)
  • Einschreiten bei Verkehrsbehinderungen, ggf. durch Umsetzung von Kfz
  • Ahndung von Radfahrenden auf Gehwegen
  • Kontrolle der Sondernutzungen auf öffentlichem Straßenland
  • gezielte Schwerpunktkontrollen, z.B. zur Schulwegsicherung

Hinweis: Unsere Dienstkräfte können sich leider nicht allen Verkehrsverstößen widmen. Aufgrund der Vielzahl der Meldungen haben vor allem Verstöße Priorität, die mit Behinderungen des restlichen Verkehrs einhergehen.

Befugnisse

Im Rahmen der Gefahrenabwehr sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berechtigt, Personendaten zu erheben, die Identität festzustellen, Sicherstellungen von Sachen vorzunehmen und Platzverweise zu erteilen. Betretungsrechte z.B. bei gewerberechtlichen Kontrollen sind zur Aufgabenerfüllung vorhanden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllen hoheitliche Aufgaben und sind in diesem Zusammenhang berechtigt, Sonderrechte gemäß § 35 StVO in Anspruch zu nehmen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit ihrer Präsenz in der Öffentlichkeit stets ein Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger und nehmen Bürgeranliegen jederzeit entgegen. Sollte keine Zuständigkeit vorliegen wird das Anliegen an die zuständige Stelle weiter geleitet.