Kandidatur für die Wahl der Vorschlagsliste Seniorenvertretung 2022

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Wie bewerbe ich mich oder schlage jemanden vor?

  • Ab dem 13.09.2021 beginnt das Zeitfenster für Ihre Bewerbung.
    Über Aushänge und online informiert das Bezirksamt darüber, dass Berufungsvorschläge abgegeben werden können.
  • Ihr Berufungsvorschlag für sich selbst oder eine andere Person ist schriftlich und im verschlossenen Umschlag, bis einschließlich 11.10.2021 (Posteingang) an das

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
12591 Berlin
Stichwort „Berufungsvorschlag Seniorenvertretung –VERSCHLOSSEN“

zu richten.

  • Die Wahlkommission prüft alle Vorschläge. Daraufhin werden alle Personen, zu denen Vorschläge vorliegen, angeschrieben.
  • Bis zum 24.11.2021 haben die kandidierenden Personen die Möglichkeit, ihren Motivationstext und ein Lichtbild digital einzureichen. Das ist wichtig für den Druck der Broschüre mit allen kandidierenden Personen.
  • Die Wahlkommission erstellt in alphabetischer Reihenfolge die Vorschlagsliste.
  • Ab dem 08.12.2021 wird die Berufungsvorschlagsliste öffentlich durch das Bezirksamt ausgehängt. Die Broschüre mit allen kandidierenden Personen wird gedruckt und verteilt sowie online gestellt.
  • Im Februar werden fünf Termine an verschiedenen Orten in Marzahn-Hellersdorf festgelegt, an denen sich alle kandidierenden Personen vor interessierten Wahlberechtigten vorstellen.
  • Die eigentliche Wahl der Vorschlagsliste zur Seniorenvertretung findet vom 14.03. – 18.03.2022 an fünf Orten in Marzahn-Hellersdorf statt. Zudem ist Briefwahl möglich.
  • Bis zum 25.03.2022 hat die Wahlkommission Zeit, die Stimmzettel auszählen zu lassen.
  • Die Ergebnisse werden ab dem 01.04.2022 öffentlich ausgehängt.
  • Die Berufung der Mitglieder in die bezirkliche Seniorenvertretung durch die zuständige Bezirksstadträtin bzw. den zuständigen Bezirksstadtrat findet am 01.04.2022 statt.

ÖFFENTLICHER AUFRUF

  • ÖFFENTLICHER AUFRUF Berufung in die Seniorenvertretung Marzahn-Hellersdorf

    PDF-Dokument (298.5 kB)

WahlSeniorenvertretung

Weitere Informationen

Wer wird berufen?

Vorgesehen ist die Berufung für 17 Personen, die über die Wahl die meisten Stimmen erhalten haben.

Was geschieht mit den kandidierenden Personen, die nicht berufen werden?

Gibt ein Mitglied der Seniorenvertretung das Ehrenamt vorzeitig auf, werden Nachrückende in der Reihenfolge der bei der Wahl erhaltenen Stimmenanzahl berufen. Bei Stimmengleichheit soll darauf geachtet werden, dass die Berufenen die Gesamtheit der Gesellschaft widerspiegeln und wichtige gesellschaftliche Gruppen berücksichtigt werden. Im Zweifelsfall entscheidet das Los.

Was passiert, wenn die Liste der Nachrückenden erschöpft ist und die Seniorenvertretung aus weniger als 13 Personen besteht?

Sollte die Berufungsvorschlagsliste keine weiteren Personen enthalten, soll die Berufung auf der Grundlage einer Vorschlagsliste der bezirklichen Seniorenvertretung erfolgen.

Wie unterscheiden sich die Mitwirkungsmöglichkeiten von gewählt berufenen oder ausschließlich berufenen Seniorenvertreterinnen und Seniorenvertretern?

Die Rechte und Pflichten der ehrenamtlich Engagierten unterscheiden sich nicht.

Wie lange übe ich das Ehrenamt als Seniorenvertreterin oder Seniorenvertreter aus?

Die Berufung erfolgt für die Dauer einer Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung (fünf Jahre). Die bezirklichen Seniorenvertretungen amtieren nach dem Ende ihrer Amtszeit weiter, bis sich die nächste bezirkliche Seniorenvertretung konstituiert hat. Eine erneute Kandidatur ist möglich.

Stimmzettel wird in Wahlurne gesteckt

Wahlen zu den Vorschlagslisten der Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretung 2022