Einbürgerung - Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen
Sie sind Ausländerin oder Ausländer und leben schon längere Zeit in Deutschland. Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Deutsche oder Deutscher werden.
Voraussetzungen
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Sie wohnen in Berlin
Sie sind mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet. Ein Zweitwohnsitz ist nicht ausreichend. Sie können den Antrag nur bei der Staatsanggehörigkeitsbehörde Ihres Wohnbezirkes stellen. -
Sie leben schon längere Zeit in Deutschland
Ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt seit mindestens
- 8 Jahren oder
- 7 Jahren mit abgeschlossenem Integrationskurs oder
- 6 Jahren mit besseren Deutschkenntnisse als Stufe B1 oder
- 3 Jahren, wenn Sie seit mindestens zwei Jahren mit einer Deutschen oder einem Deutschen verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben
- Wenn Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann oder Ihre Kinder zusammen mit Ihnen einen Antrag stellen, gelten kürzere Fristen.
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Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
Sie verfügen über einen gültigen Nationalpass oder ID-Karte. Ein deutscher Reiseausweis ist in der Regel KEIN ausreichender Nachweis. -
Sie bekennen sich zum Grundgesetz
Weder Sie, noch Organisationen, bei denen Sie Mitglied sind oder die Sie auf andere Art unterstützen, begehen extremistische oder terroristische Handlungen. -
Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (NICHT ausreichend sind §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Absatz 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes)
- Sie sind Bürgerin oder Bürger der EU oder der Schweiz
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Sie beziehen kein Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
Sie und Ihre Familie erhalten keine Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt -
Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben
Ausnahmen sind möglich, z.B. für Bürgerinnen und Bürger der EU und der Schweiz oder anerkannte Flüchtlinge -
Sie haben keine Vorstrafen
Sie wurden nicht zu Geldstrafen über 90 Tagessätzen oder Haftstrafen über 3 Monate zur Bewährung verurteilt. Auch geringere Strafen können ein Hindernis sein, wenn ein antisemitisches, rassistisches, fremdenfeindliches oder sonstiges menschenverachtendes Motiv festgestellt wurde. -
Sie sprechen Deutsch
Sie haben mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse mindestens auf der Stufe B1. -
Sie wissen, nach welchen Regeln die Menschen in Deutschland zusammenleben
Nachweise:
- deutscher Schulabschluss oder
- in Deutschland erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften oder
- bestandener Einbürgerungstest
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Ihre Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse ist gegeben.
Diese Voraussetzung erfüllen Sie insbesondere dann, wenn Sie nicht mit mehreren Ehegatten gleichzeitig verheiratet sind. -
Erstberatung
Ausnahmen von den aufgeführten Voraussetzungen sind unter Umständen möglich. Nähere Informationen erhalten Sie während der Erstberatung.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag
Das Antragsformular erhalten Sie während der Erstberatung direkt in der Staatsangehörigkeitsbehörde.
- Gültiger Pass oder ID-Karte
- Geburtsurkunde
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Weitere Unterlagen nach Erstberatung
Welche Unterlagen Sie darüber hinaus vorlegen müssen, erfahren Sie während der Erstberatung.
Formulare
- Das Antragsformular erhalten Sie während der Erstberatung direkt in der Staatsangehörigkeitsbehörde.
Gebühren
- 255,00 Euro pro Person
- 51,00 Euro für minderjährige Kinder, die mit Ihnen zusammen einen Antrag stellen
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Zuständige Behörden
Sie können nur bei der Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnbezirkes einen Antrag stellen.
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.