Rentenangleichung – Bezirksbürgermeister setzt sich für Forderung der Marzahn-Hellersdorfer Senioren – BVV ein - Regierender Bürgermeister antwortet auf den Brief

Pressemitteilung vom 06.12.2012

Die Senioren – BVV im Bezirk Marzahn-Hellersdorf hatte auf Ihrer Sitzung im Juni 2012
zahlreiche Anregungen und Erwartungen älterer Einwohnerinnen und Einwohner diskutiert.
Eine häufig geäußerte und von allen Anwesenden mitgetragene Forderung war die Angleichung von Ost- und Westrenten. Die fehlende Angleichung der Berechnungsgrundlagen, so hob die Vorsitzende der Seniorenvertretung, Regina Saeger hervor, würde 22 Jahre nach der staatlichen Einheit als ungerecht empfunden. Sie forderte das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf auf, eine Bundesratsinitiative durch das Land Berlin zu veranlassen. Dieser Forderung schloss sich Bezirksbürgermeister Stefan Komoß voll inhaltlich an.

„Kern der Rentenüberleitung Ost und West muss ein einheitliches Rentenberechnungssystem sein, das den Rentenwert, das Durchschnittsentgelt und die Beitragsbemessungsgrenze umfasst. Fast ein Vierteljahrhundert nach der Deutschen Einheit erwarten insbesondere die Bürgerinnen und Bürger in den ostdeutschen Bundesländern, die noch heute unter Einbußen aufgrund unterschiedlicher Rentenberechnungen finanziell leiden müssen, eine abschließende Lösung. Dass noch immer ein Rentenwert (Ost) in Höhe von 88,7 Prozent des West-Wertes existiert, ist nicht mehr akzeptabel, argumentierte er in seinem Brief an den Regierenden Bürgermeister.

„Die rentenpolitischen Ungerechtigkeiten zwischen Ost und West“, begründete er weiter, „sind noch heute massiv in Berlin zu spüren. Dazu gehören nicht nur die uneinheitliche Rentenbewertung, sondern sogar Ungerechtigkeiten wie die Abwertung von West-Rentenansprüchen bei Umzug in den Ostteil der Stadt. Besonders ungerecht ist, dass noch bis heute eine Ungleichbehandlung bei heute erworbenen pauschalen Versicherungsansprüchen bei Erziehungszeiten, Pflegezeiten für Angehörige sowie Zivil- und Wehrdienstzeiten ist. Einem nach 1990 Geborenen sind diese ungleichen Bewertungen nicht zu erklären.“

Artikel 30, Absatz 5 Einigungsvertrag hat aber eine klare Forderung verankert: „Im übrigen soll die Überleitung von der Zielsetzung bestimmt sein, mit der Angleichung der Löhne und Gehälter in dem in Artikel 3 genannten Gebiet an diejenigen in den übrigen Ländern auch eine Angleichung der Renten zu verwirklichen.“ Nach fast einem Vierteljahrhundert muss diese Forderung nun erfüllt werden.

Jetzt teilte der Regierende Bürgermeister mit Schreiben vom 02.11.2012 mit: „Sobald die Bundesregierung die erforderlichen Berechnungen vorgelegt hat, werde ich auch für das Land Berlin die Notwendigkeit einer weiteren Initiative des Bundesrates prüfen lassen.“