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Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Ehe - Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen

Entgegennahme einer Namenserklärung

Voraussetzungen

  • Doppelname wird geführt
    aufgrund einer entsprechenden Erklärung zum Ehenamen.
  • Hinweis
    Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.

Erforderliche Unterlagen

  • Eheurkunde
    ggf. mit amtlicher Übersetzung
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Bescheinigung über die Namensführung
    bei Eheschließung im Ausland
  • Dolmetscher
    Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
  • Hinweis
    Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.

Gebühren

Namenserklärung 25,00 Euro
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro

Zuständige Behörden

Bei Beurkundung der Eheschließung in Berlin, Eheschließungsstandesamt; in allen anderen Fällen Wohnsitzstandesamt; bei Eheschließung und Wohnsitz im Ausland, Standesamt I in Berlin

Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.