Wichtige Informationen zur Aktuellen Situation: COVID-19 (Coronavirus)
Sehr geehrte Bürger:innen, der Pandemiestab des Bezirksamtes Lichtenberg diskutiert regelmäßig in seinen Sitzungen über die Maßnahmen zur Eindämmung des COVID-19 (Coronavirus). Im Ergebnis gelten vorerst folgende Regelungen:
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Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung
Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung eines Deutschen im Ausland.
Voraussetzungen
-
Eine vorherige Beratung über erforderliche Unterlagen ist notwendig.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden.
- Alle Unterlagen entsprechend der Beratung.
Gebühren
sofern ausländisches Recht zu beachten ist 80,00 Euro
ggf. Eidesstattliche Versicherung 25,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Das bezirkliche Standesamt in dessen Bereich einer der Eheschließenden wohnt. Hat keiner der Eheschließenden seinen Wohnsitz im Inland, so ist das Standesamt des letzten gewöhnlichen Aufenthalts zuständig. Hat sich der Eheschließende niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.