Wichtige Informationen zur Aktuellen Situation: COVID-19 (Coronavirus)
Sehr geehrte Bürger:innen, der Pandemiestab des Bezirksamtes Lichtenberg diskutiert regelmäßig in seinen Sitzungen über die Maßnahmen zur Eindämmung des COVID-19 (Coronavirus). Im Ergebnis gelten vorerst folgende Regelungen:
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Geburtsurkunde – Ausstellung
Sie benötigen eine Geburtsurkunde für eine bereits beurkundete Geburt.
Das Standesamt bietet für die unterschiedlichsten Lebenslagen verschiedene Dokumente an:
• Geburtsurkunde deutsch
• Geburtsurkunde mehrsprachig / international
• beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
(für Anmeldung einer Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft)
- Neugeborene benötigen eine Erstbeurkundung (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Für Geburten, die länger als 110 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich an das Landesarchiv Berlin (unter "Weiterführende Informationen").
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Wo und für wen ist die Beantragung möglich:
Die Beurkundung/Registrierung der Geburt ist im Standesamt des Bezirks erfolgt, in dem die Person geboren wurde.
Beantragen können Sie die Urkunden
- für sich selbst
- für eine Person, mit der Sie in gerader Linie verwandt sind (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder …)
- als Ehefrau/Ehemann oder Lebenspartnerin/Lebenspartner der Person
- als Geschwister
- wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde haben. (Bei Fragen rufen Sie bitte im Standesamt an).
- persönlich
- in Vertretung mit Vollmacht
Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
-
Verwandtschaftsnachweis
zum Beispiel
° Geburtsurkunde
° Heiratsurkunde
° Lebenspartnerschaftsurkunde -
Nachweis des berechtigten Interesses
zum Beispiel
° Erbschein
° Grundbuchauszug -
Vollmacht
wenn die Urkunden für eine andere Person beantragt wird
Gebühren
- Geburtsurkunde deutsch 12,00 Euro
- Geburtsurkunde mehrsprachig / international 12,00 Euro
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister 12,00 Euro
- jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Standesamt in dem die Beurkundung/Registrierung erfolgt ist.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.