Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen am Standort Mobiles Bürgeramt
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Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Mobiles Bürgeramt
- Große-Leege-Str. 103 , 13055 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90287150
- E-Mail: mobilesbuergeramt@lichtenberg.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
Stadtteilzentrum Ikarus, Wandlitzstr. 13, 10318 Berlin
Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat
09:00 - 12:00 Uhr
Zur Zeit werden keine Termine angeboten. -
Donnerstag
-
Anton-Saefkow-Bibliothek, Anton-Saefkow-Platz 14, 10369 Berlin
09:00 - 14:30 Uhr
Zur Zeit werden keine Termine angeboten. -
Freitag
-
Anton-Saefkow-Bibliothek, Anton-Saefkow-Platz 14, 10369 Berlin
09:00 - 12:00 Uhr
Zur Zeit werden keine Termine angeboten.
Verkehrsanbindungen
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Bus
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Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
- 256
- N56
-
Konrad-Wolf-Str./Gärtnerstr.
- 256
- 294
- N56
-
Leuenberger Str.
- 294
-
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
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Tram
-
Oberseestr.
- M5
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Berlin, Freienwalder Str.
- M5
-
Alt-Hohenschönhausen
- 27
- M5
-
Oberseestr.
Sonstige Hinweise zum Standort
Sie sind nicht mehr mobil?Beantragen Sie einen Hausbesuch (Zusatzgebühr 30,00 EUR) unter: E-Mail
Hausbesuche werden derzeit leider nicht angeboten. Sie haben jedoch die Möglichkeit sich auf eine Warteliste setzen zu lassen (unbestimmte Zeit). Wenn das Mobile Bürgeramt wieder aktiv Hausbesuche anbietet, werden Sie informiert.
Wir fertigen Ihr biometrisches Passbild für Personalausweis, Reisepass und Kinderpass (ab 7 Jahren) direkt vor Ort.
Achtung: Keine Ausgabe von Bildern!
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Zuschüsse oder Kostenübernahmen für:
- Tagesausflüge
- Klassen- und Kitafahrten
- gemeinsames Mittagessen
- Sport, Kultur und Freizeit
- Lernförderung
- persönlichen Schulbedarf.
Voraussetzungen
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Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Geburtstag
Ausnahme: Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit gelten für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag. -
Gleichzeitig Bezug von Leistungen
- Bezug von Sozialhilfe
- Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Bezug von Wohngeld
- Bezug von Kinderzuschlag
- oder vergleichbar geringem Einkommen
Erforderliche Unterlagen
-
Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung - Nachweis über Leistungsbezug oder vergleichbares geringes Einkommen
- Für die Inanspruchnahme der einzelnen Leistung ist die Vorlage des berlinpass-BuT erforderlich.
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Weitere Hinweise können Sie den Merkblättern entnehmen.
- Merkblatt für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
- Merkblatt für Empfänger von Sozialhilfe
- Merkblatt für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Merkblatt für Empfänger von Kinderzuschlag
- Merkblatt für Empfänger von Wohngeld
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII (Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe)
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II (Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG) § 6b in Verbindung mit § 28 SGB II
- Ausführungsvorschriften über die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (AV-BuT)
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Amt für Soziales
- Amt für Bürgerdienste
- Jobcenter
- Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber und Ämter für Soziales
Die Ausgabe des berlinpass-BuT kann je nach Bezirk unterschiedlich geregelt sein. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Leistungsamt.