Fundsachen abgeben am Standort Bürgeramt 3 (Friedrichsfelde) Tierparkcenter

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Wegen der Bauarbeiten und der damit einhergehenden Einschränkungen bei der Fahrstuhlnutzung kann derzeit kein durchgehender barrierefreier Zugang zum Bürgeramt 3 gewährleistet werden. Sollten Sie einen Termin vereinbart haben und auf den Aufzug angewiesen sein, melden Sie sich bitte unter der E-Mail-Adresse post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de, damit wir Ihren gebuchten Termin verlegen können. Wir bitten, diese Umstände zu entschuldigen!

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30-15:30 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      07:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Das Bürgeramt befindet sich im Tierparkcenter in der 1. Etage.

Sonstige Hinweise zum Standort

Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.

Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.

Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)

Ein Fotoautomat ist vorhanden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fundsachen abgeben

In allen Bürgerämtern der Stadt sowie im Zentralen Fundbüro Berlin können gefundene Sachen abgegeben werden. Außerhalb deren Öffnungszeiten können gefundene Sachen auch bei den Abschnitten der Berliner Polizei abgegeben werden. Funde innerhalb von Behörden sind der Gebäudeverwaltung der jeweiligen Behörde zu übergeben. Der Fund wird dort angezeigt und eine Fundrechtserklärung aufgenommen. Im Falle einer erfolgreichen Rückgabe kann Finderlohn beansprucht werden.

Ausgenommen sind:
• eindeutig absichtlich entsorgte Sachen wie Möbelstücke (dem Ordnungsamt melden)
• erheblich zerstörte Gegenstände (dem Ordnungsamt melden)
• Funde in den öffentlichen Verkehrsmitteln Bus, Tram, U-Bahn, S-Bahn (bei der BVG bzw. der Deutschen Bahn abgeben)

Bei Nichtinteresse kann auf den automatischen Eigentumsübergang (§ 973 BGB) nach 6 Monaten verzichtet werden (siehe "Rechtsgrundlagen").

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Sache gefunden

Erforderliche Unterlagen

  • Den Fund melden
    Erforderlich für die Anzeigenaufnahme sind die Angaben zu
    • Fundort
    • Fundzeit sowie
    • die detaillierte Beschreibung der Sache

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Zentrales Fundbüro Berlin (siehe „Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg“)
  • Bürgerämter
  • Polizei Berlin

Chat

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