Wichtige Informationen zur Aktuellen Situation: COVID-19 (Coronavirus)
Sehr geehrte Bürger:innen, der Pandemiestab des Bezirksamtes Lichtenberg diskutiert regelmäßig in seinen Sitzungen über die Maßnahmen zur Eindämmung des COVID-19 (Coronavirus). Im Ergebnis gelten vorerst folgende Regelungen:
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Gegenstandslosigkeitsbescheinigung
Wenn eine in Abteilung II des Grundbuchs eingetragene Belastung, wie zum Beispiel ein Wege-, Leitungs- oder Überfahrrecht gelöscht werden soll, weil die Eintragung keine Grundlage mehr hat, dann benötigen Sie eine Gegenstandslosigkeitsbescheinigung. Diese muss beim Grundbuchamt vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage entscheidet das Grundbuchamt über die Löschung der Belastung.
Voraussetzungen
-
Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Aktueller Grundbuchauszug, Vorlage einer Kopie der Bewilligungsurkunde, mit der die Belastung vereinbart wurde
Formulare
- Der Antrag kann formlos unter Angabe des Grundstücks gestellt werden
Gebühren
Mehrausfertigungen, jeweils 7,45 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.