Wichtige Informationen: COVID-19 (Coronavirus)
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, auf den folgenden Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen zur aktuellen Lage, zusammengestellt vom Bezirksamt und dem Senat von Berlin:
Corona-Info-Seite von Lichtenberg | Allgemeinverfügung von Lichtenberg
Fahrräder (illegal) - Entsorgung
Die Entsorgung von herrenlosen Fahrrädern auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR bzw. einem anderen Beauftragten, bei Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)
Erforderliche Unterlagen
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Beschwerde
Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
- Ort und Zeit
- Anzahl
- Verursacher (falls bekannt)
- persönliche Daten (Anzeigender)
Gebühren
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher, wenn dieser nachträglich festgestellt wird)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Zuständige Behörden
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.