Wichtige Informationen zur Aktuellen Situation: COVID-19 (Coronavirus)
Sehr geehrte Bürger:innen, der Pandemiestab des Bezirksamtes Lichtenberg diskutiert regelmäßig in seinen Sitzungen über die Maßnahmen zur Eindämmung des COVID-19 (Coronavirus). Im Ergebnis gelten vorerst folgende Regelungen:
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Lärmschutz - Zulassung von Ausnahmen nach § 10 LImSchG / Genehmigungen nach § 11 LImSchG
Ausnahmen vom Schutz der Nacht-, Sonn- und Feiertagsruhe oder wegen voraussichtlicher Störungen durch Musik- und Tonwiedergabegeräte z. B. für den Betrieb von Schankvorgärten, Veranstaltungen in Gaststätten, gewerbliche Arbeiten (§10 LImSchG). Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen im Freien (§11 LImSchG).
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Zulassung einer Ausnahme nach § 10 LImSchG / Antrag auf eine Genehmigung nach § 11 LImSchG
mit folgenden Angaben:
1. Name/Anschrift des Antragstellers;
2. Name/Anschrift des Gewerbeobjekts (z. B. Gaststätte), des Veranstaltungsortes;
3. Datum/Zeitraum des Vorhabens;
4. Bezeichnung u. kurze Beschreibung des Vorhabens;
5. Lagebeschreibung (z. B. Hof, Ladenraum, Etage, minimale Entfernung zum nächsten Nachbarn etc.);
6. Technische Angaben zum Einsatz lärmerzeugen-der Geräte oder Anlagen (z. B. Leistung von Musikanlagen und Ausrichtung von Lautsprechern, Anzahl von Musikern, Art der Musik und der Instrumente, Einsatz von Notstromanlagen etc.);
7. Organisatorische Angaben (z. B. Umfang und Zeiträume für Auf- und Abbauarbeiten, Lieferverkehr, Soundchecks etc., Übersicht zu Programm- oder Arbeitsabläufen, erwartete Zuschauer und/oder Teilnehmer, Anzahl eingesetzter Arbeitskräfte);
8. Lärmschutzmaßnahmen (z. B. Beschreibung geplanter organisatorischer oder technischer Maßnahmen zu Lärmminderung);
9. Begründung der Notwendigkeit des Vorhabens;
10. Benennung eines Verantwortlichen vor Ort
Gebühren
Aunahmen nach § 10 LImSchG:
35,00 bis 1530,00 Euro
Aunahmen nach § 11 LImSchG:
40,00 bis 4000,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung kann beim Umwelt- und Naturschutzamt des örtlich (Ort der Veranstaltung / des Vorhabens) zutreffenden Bezirksamtes beantragt werden.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.