Wichtige Informationen: COVID-19 (Coronavirus)
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, auf den folgenden Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen zur aktuellen Lage, zusammengestellt vom Bezirksamt und dem Senat von Berlin:
Corona-Info-Seite von Lichtenberg | Allgemeinverfügung von Lichtenberg
Gehwegüberfahrten - provisorisch
Die Gehwege sind in der Regel nicht geignet, schwere Lasten, wie sie z. B. durch Befahren mit Baufahrzeugen entstehen, zu tragen. In solchen Fällen ist der Gehweg z. B. durch eine bituminöse Tragschicht auf Folie oder Ölpapier (provisorische Gehwegüberfahrt) zu schützen. Die zuständige Behörde genehmigt (ggf. mit Auflagen und Bedingungen) die Erstellung solcher provisorischer Gehwegüberfahrten durch den Anlieger bzw. Bauunternehmer.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Keine Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag
(unter "Online-Abwicklung")
Antrag des Anliegers bzw. Bauherren mit vermaßter Planskizze mit Angabe des Sondernutzungszeitraumes
Gebühren
- 100,00 bis 400,00 Euro Verwaltungsgebühr
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung kann in dem jeweils zuständigem Bezirk in dem Straßen- und Grünflächenamt - Fachbereich Straßen oder Tiefbau - beantragt werden.
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.