Beglaubigung von Unterschriften am Standort Bürgeramt 2 (Lichtenberg)
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Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Bürgeramt 2 (Lichtenberg)
- Normannenstr. 1-2 , 10367 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90287152
- E-Mail: post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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07:30-15:30 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
-
07:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
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Freitag
-
07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Frankfurter Allee
- S8
- S41
- S42
- S85
-
S+U Frankfurter Allee
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U-Bahn
-
Bus
-
S+U Frankfurter Allee
- N5
-
U Magdalenenstr.
- 240
- N50
- N56
-
Schottstr.
- 240
- N50
- N56
-
Möllendorffstr./Storkower Str.
- 240
- N50
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U Magdalenenstr./Buchberger Str.
- 240
- N56
- N94
- N5
- N50
-
S+U Frankfurter Allee
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Tram
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Rathaus Lichtenberg
- 16
- M13
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S+U Frankfurter Allee
- 16
- M13
-
Loeperplatz
- 16
- M13
- 21
- M10
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Jessnerstr.
- 16
- M13
-
Scheffelstr.
- 21
- M10
-
Rathaus Lichtenberg
Sonstige Hinweise zum Standort
Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.
Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Beglaubigung von Unterschriften
Die Beglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift auf einem Dokument Ihre eigene Unterschrift ist.
Wir beglaubigen Ihre Unterschrift auf
Wir beglaubigen Ihre Unterschrift auf
- Dokumenten, die Sie bei einer deutschen Behörde vorlegen müssen,
- Dokumenten, die Sie wegen eines Gesetzes oder einer anderen Vorschrift bei einer anderen Stelle vorlegen müssen.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
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Zur Vorlage bei einer Behörde oder aufgrund einer Vorschrift
Das Dokument, auf dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll, müssen Sie vorlegen
- bei einer deutschen Behörde oder
- bei einer anderen Stelle, bei der Sie vorlegen müssen es aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen Vorschrift.
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Ausgeschlossen von einer Beglaubigung
Auf manchen Dokumenten dürfen wir Ihre Unterschrift nicht beglaubigen, zum Beispiel
- auf Dokumenten in fremder Sprache,
- auf Verträgen,
- wenn bei der Unterschrift kein Text steht,
- auf Dokumenten, die eine besondere Form der Beglaubigung brauchen, beispielsweise bei diesen Themen: Grundstücke, Einträge ins Handelsregister oder ins Vereinsregister, Familienrecht und Erbrecht, Vorsorgevollmachten; mehr zu diesem Thema: Vorsorgevollmachten.
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Persönliches Erscheinen
Ihre Unterschrift können nur Sie persönlich bei uns beglaubigen lassen.
Erforderliche Unterlagen
- Das Dokument, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
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Ausweis-Dokument
zum Beispiel Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass
Gebühren
5 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
etwa 15 Minuten
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern und beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten in Anspruch genommen werden