Drucksache - DS/0574/IX
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-118 VE vom 06.04.2021 für die Grundstücke Landsberger Allee 341/343, Ferdinand-Schultze-Straße 1/31 und die westlich angrenzenden Flurstücke 579, 581, 583 und 585 sowie das südöstlich angrenzende Flurstück 614 als Rechtsverordnung.
Anlage: Zusammenzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes als PDF-Datei
b) mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.
c) die Bezirksverordnetenversammlung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-118 VE in Kenntnis zu setzen. Begründung:Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.10.2022 zur Drucksache Nr. DS/0345/IX den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11-118 VE vom 06.04.2021 für die Grundstücke Landsberger Allee 341/343, Ferdinand-Schultze-Straße 1/31 und die westlich angrenzenden Flurstücke 579, 581, 583 und 585 sowie das südöstlich angrenzende Flurstück 614 und die dazugehörige Begründung beschlossen sowie über die Verordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-118 VE entschieden. Gemäß § 6 Abs. 3 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch muss das Bezirksamt durch Beschluss den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Rechtsverordnung festsetzen. Die Verkündung der Rechtsverordnung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.
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