Drucksache - DS/0547/IX
Der Berliner Nachtragshaushalt eröffnet die Möglichkeit der zusätzlichen Anmeldung von Maßnahmen zu Schulbau und Sanierung, wenn der Wegfall von Schulplätzen oder ein Schulplatzmangel droht oder Not- und Überbrückungslösungen (beispielsweise Schulcontainer) erforderlich werden.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Welche Maßnahmen werden vom Bezirksamt erwogen oder sind bereits angemeldet? |
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