Drucksache - DS/0536/IX
Das Bezirksamt wurde ersucht,
die Protokolle seiner Sitzungen zeitnah bereitzustellen. Für alle Sitzungen sollten Protokolle veröffentlicht werden. Es sollte vorgesehen werden, auch Anlagen zu Protokollen veröffentlichen zu können.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Bezirksamtssitzungen sind grundsätzlich vertraulich. Daher hat das Bezirksamt entschieden, auch die Protokolle der Sitzungen vertraulich zu behandeln und nicht zu veröffentlichen. Diese Entscheidung ist rechtlich legitim. In einer Stellungnahme der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird grundsätzlich festgestellt, dass kein Anspruch auf Zurverfügungstellung der Protokolle der BA-Sitzungen besteht.
a) Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems: Keine b) Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen: c) Auswirkungen auf den Haushaltsplan: d) Auswirkungen auf die KLR und das Budget:
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