Drucksache - DS/0509/IX  

 
 
Betreff: Schutz der Innenhöfe im Ilsekiez sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility ManagementBezirksamt
  BzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.11.2022 
12. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Vorlagen zur Kenntnisnahme
30.06.2023 
3. Sitzung Vorlagen zur Kenntnisnahme mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management
28.09.2023 
29. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
BE ÖSMFM PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

alle möglichen und erforderlichen Wege zu beschreiten, um die rechtzeitige Festsetzung des Bebauungsplanes 11-125 (vor Auslaufen der Veränderungssperre) möglich zu machen oder eine Bebauung der grünen Innenhöfe im Ilsekiez auf anderem Wege zu stoppen.

 

Auf diesem Wege sollen unter anderem folgende Möglichkeiten geprüft und schnellstens umgesetzt werden:

 

-          Gespräche mit der Grundstückseigentümerin, mit dem Ziel von weiteren Bauanträgen zu Lasten der grünen Innenhöfe abzusehen

-          Gespräche aller Ebenen des Bezirksamtes und des Berliner Senats, insbesondere der

-          Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, zur Abwendung der gemachten Einreden gegen die Festsetzung des Bebauungsplanes;

-          hierbei sollte insbesondere auf die Konterkarierung des Normzwecks für die Einholung des Umweltberichts durch die eintretende Verzögerung hingewiesen und die Frage der Aufrechterhaltung der entsprechenden Einrede vor diesem Hintergrund hinterfragt werden

-          Gespräche mit dem Berliner Senat über die schnellstmögliche Einrichtung eines Grünflächenmoratoriums mit den städtischen Gesellschaften nach dem Vorbild des bisherigen Kündigungsmoratoriums und hierfür Nutzung des Bebauungsplanes 11-125 als Vorbild für weitere Versiegelungsvorhaben

-          erneuter Beschluss der Veränderungssperre nach Maßgabe des § 17 (3) BauGB

-          Angebotseinholung für die Erstellung eines Umweltberichts zur ggf. Weiterverfolgung des Bebauungsplans jenseits des vereinfachten Verfahrens und Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel hierfür

-          Prüfung zur Anmeldung des Sachverhaltes bei der Senatskommission für Wohnungsbau mit dem Ziel, die nach dem bisherigen Verfahrensstand des Bebauungsplanes möglichen Möglichkeiten für den Wohnungsbau zu nutzen und gleichzeitig auf die Bebauung der Innenhöfe zu verzichten

-          Weiterbetreibung des Bebauungsplanverfahrens nach den bisherigen Vorgaben

 

Das Bezirksamt wird ersucht, darüber hinaus alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die begrünte Innenhoffläche in der Wohnsiedlung Ilsestraße als öffentliche Grünanlage zu widmen. Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht schnellstmöglich die zugehörigen Akten für den Bebauungsplan 11-125 zugänglich zu machen, sowohl für Einsicht nehmende Bezirksverordnete als auch für möglicherweise im Fall aktiv werdende Rechtsvertreter oder interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Der BVV ist bis zur Sitzung im Dezember 2022 ein ausführlicher Bericht vorzulegen, in welchem alle ergriffenen Maßnahmen (auch die über diese Auflistung hinausgehenden Aktionen des Bezirksamtes), ihr Prüfergebnis und ggf. die Umsetzung beschrieben werden. Sollten Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, soll im Rahmen dieses Berichtes eine Begründung gegeben werden.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt verweist auf die umfangreiche Beantwortung der GA/0595/IX „Bebauungsplanverfahren 11-125 Wohnsiedlung Ilsestraße“. Diese macht die Komplexität der jahrelangen Bearbeitung deutlich. Wie der Großen Anfrage und den Berichten des Bezirksstadtrates entnommen werden können, hat die HOWGE Wohnungsbaugesellschaft Anfang 2023 fünf Anträge auf Baugenehmigung beim Bezirksamt eingereicht.

 

Das Bezirksamt hat viele intensive Gespräche mit dem Vorhabenträger geführt. Ein Brief des ehemaligen Bezirksbürgermeisters Herrn Grunst an die Gesellschafter der HOWOGE blieb bis heute jedoch schriftlich unbeantwortet. Auch in den regelmäßig stattfindenden Besprechungen mit dem Berliner Senat (hier v.a. SenSBW und der Wohnungsbauleitstelle) konnte keine Einigung erreicht werden.

 

Der Senat plant, unseres Wissens nach, keine Einrichtung eines Grünflächenmoratoriums im Gegenteil, die Koalition hat sich zu einer Innenentwicklung bekannt.

 

Die Veränderungssperre ist am 9.12.2022 ausgelaufen. Seit diesem Datum besteht Baurecht nach § 34 BauGB. Ein erneuter Beschluss einer Veränderungssperre nach § 17 (3) BauGB kann hier baurechtlich nicht erfüllt werden. Der Bebauungsplan wird auf Anweisung des Bezirksstadtrates im Bezirksamt nicht weiter bearbeitet, da die Anträge auf Baugenehmigung bereits seit Anfang des Jahres vorliegen. Diese müssen nach § 34 BauGB genehmigt werden, sodass im Sinne des verantwortungsvollen Umgangs mit Steuergeldern, die Verausgabung von weiteren tausenden Euros nicht zweckmäßig wäre.

Bezüglich der angesprochenen Mittelbereitstellung für einen Umweltbericht kann mitgeteilt werden, dass bisher keine Angebote eingeholt wurden und die Mittel in den Haushaltsplan eingestellt werden müssten.

 

Der Berliner Senat unterstützt – entsprechend der Richtlinien der Regierungspolitik – die Innen- vor der Außenentwicklung der Stadt. Das Vorbringen dieses Bauvorhabens in der Senatsbaukommission hat – ebenso wie bspw. das Bauvorhaben in der Barther Straße – keine Aussicht auf Erfolg.

 

Die Fläche befindet sich im Eigentum der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE. Diese macht ihre Flächen der Öffentlichkeit auch ohne öffentliche Widmung zugänglich. Unseres Wissens nach ist die Fläche derzeit auch für jedermann zugänglich. Eine öffentliche Widmung ist somit nicht erforderlich.

 

Die vorliegenden Bauakten können im Rahmen einer Akteneinsicht eingesehen werden. Der Antrag auf Einsicht kann beantragt werden. Dies wurde auch schon mehrfach wahrgenommen. Der Bezirksstadtrat Hönicke wird weitere Gespräche mit der HOWOGE und bei Wunsch auch mit den Anwohnenden führen, damit die Bauanträge nicht gänzlich umgesetzt werden. Das Ziel, einen Hof freizulassen, wird weiterverfolgt.

 

 

a)        Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems: 

 Keine

b)        Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen: Keine

c)         Auswirkungen auf den Haushaltsplan:
Keine

d)        Auswirkungen auf die KLR und das Budget:
Keine

 

 

 

 
 

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