Drucksache - DS/0429/IX
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB im Bebauungsplan-Verfahren XVII-9-1.
Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich XVII-9-1 Anlage 2: Auswertung und Ergebnis der Behördenbeteiligung
b) die Teilung des Bebauungsplans XVII-9-1 in die Bebauungspläne
XVII-9-1a für den Nordostteil des Geländes zwischen der Georg-Löwenstein-Straße und den Grundstücken Gustav-Holzmann-Straße 2/8 (Flurstücke 277, 278) im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg
und
XVII-9-1b für den Südwestteil des Geländes zwischen der Georg-Löwenstein-Straße und den Grundstücken Gustav-Holzmann-Straße 2/8 (Flurstück 279) im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg.
Die wesentlichen Planungsziele des Bebauungsplans XVII-9-1a sind - die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für den Neubau einer Grundschule sowie - die Freihaltung der Trasse des verrohrten Marzahn- Hohenschönhauser Grenzgrabens.
Die wesentlichen Planungsziele des Bebauungsplans XVII-9-1b sind - die planungsrechtliche Sicherung der Fläche für eine Niederschlagswasserreinigungsanlage sowie - die planungsrechtliche Sicherung einer Fläche für Freizeitsportanlagen.
Anlage 3: Räumlicher Geltungsbereich XVII-9-1a Anlage 4: Räumlicher Geltungsbereich XVII-9-1b
c) die Teilung des Bebauungsplans XVII-9-1 im Amtsblatt für Berlin bekannt zu geben.
d) für den Bebauungsplan-Entwurf XVII-9-1a die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden gemäß § 4a Absatz 3 BauGB durchzuführen.
e) für den Bebauungsplan-Entwurf XVII-9-1b die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden gemäß § 4a Absatz 3 BauGB durchzuführen.
f) mit der Durchführung der Beschlüsse zu b) bis e) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.
Begründung:
Zu b) Veranlassung und Erforderlichkeit sowie Planungskonzept
Die Teilung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes XVII-9-1 ist erforderlich, um die Realisierung des dringend erforderlichen Grundschulstandortes im nördlichen Teil des Plangebietes nicht durch noch bestehende Klärungsbedarfe im südlichen Planbereich zeitlich zu verzögern.
Für den nördlichen Teilbereich des Bebauungsplans XVII-9-1 wird mit dem Bebauungsplan XVII-9-1a weiterhin eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ festgesetzt.
Für den südlichen Teilbereich des Bebauungsplans XVII-9-1 war bisher die Festsetzung einer Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen mit der Zweckbestimmung „Niederschlagswasserreinigungsanlage“ vorgesehen. Im Planverfahren hat sich ein reduzierter Flächenbedarf für die Niederschlagswasserreinigungsanlage gezeigt. Aufgrund des Wegfalls bestehender Freizeitsportanlagen auf dem geplanten Schulgrundstück und eines entsprechenden Bedarfs im Ortsteil soll nun mit dem Bebauungsplan XVII-9-1b eine Fläche für die Niederschlagswasserreinigungsanlage in reduzierter Größe und zusätzlich eine Fläche für Spiel- und Sportanlagen festgesetzt werden. Da die hierfür erforderlichen Abstimmungen zu Flächenbedarfen und –zuschnitten das Planverfahren für den Schulstandort verzögern würde, ist die Teilung in zwei separate Planverfahren erforderlich.
Planerische Ausgangssituation Der Flächennutzungsplan (FNP) Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015 (ABl. S. 31), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) stellt die Fläche beider Bebauungspläne als Grünfläche dar.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines im FNP Berlin nachrichtlich übernommenen Wasserschutzgebiets.
Die Bereichsentwicklungsplanung (BEP) Alt-Lichtenberg stellt für die Geltungsbereiche Grünfläche und Gemeinbedarf dar.
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