Der Ausschuss Haushalt/Personal und Geschäftsordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 0414/IX in folgender geänderter Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht, für Bürger*innen, die Leistungen der Ämter des Bezirksamts in Anspruch nehmen:
- schriftliche Informations- und Hilfsangebote, die bislang nur in deutscher Sprache vorliegen, künftig auch in anderen Sprachen anzubieten, die im Bezirk häufig gesprochen werden, sowie bereits bestehende mehrsprachige Angebote um weitere Sprachen zu ergänzen
- auf (ggf. mehrsprachige) externe Informations- und Hilfsangebote hinzuweisen, die Menschen bei Inanspruchnahme bezirklicher Leistungen unterstützen und beraten
- zu prüfen, inwieweit telefonische Anfragen an eine zu schaffende mehrsprachige zentrale Stelle weitergeleitet werden können
- zu prüfen, wo es sinnvoll ist, amtlichen Bescheiden zur besseren Verständlichkeit Übersetzungen in andere Sprachen bzw. in Leichte Sprache beizulegen
- die Fremdsprachenkenntnisse der Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes mit Bürger*innenkontakt (Amt für Bürger*innendienste, Sozialamt, Jugendamt...) mittels einer Umfrage mit freiwilliger Beantwortung zu erfassen und entsprechend der Rückmeldungen Sprechstunden in anderen Sprachen anzubieten.
- zu prüfen, inwieweit ein anderweitiger Sprachbedarf, außer der deutschen Sprache, für einen Termin im Voraus geklärt werden kann.
Begründung:
Der Ausschuss unterstützt die Vielfältigkeit der Kommunikationswege.
Text des Ursprungsantrages:
Das Bezirksamt wird ersucht, für Bürger*innen, die Leistungen der Ämter des Bezirksamts in Anspruch nehmen:
- schriftliche Informations- und Hilfsangebote, die bislang nur in deutscher Sprache vorliegen, künftig auch in anderen Sprachen anzubieten, die im Bezirk häufig gesprochen werden, sowie bereits bestehende mehrsprachige Angebote um weitere Sprachen zu ergänzen
- auf (ggf. mehrsprachige) externe Informations- und Hilfsangebote hinzuweisen, die Menschen bei Inanspruchnahme bezirklicher Leistungen unterstützen und beraten
- zu prüfen, inwieweit telefonische Anfragen an eine zu schaffende mehrsprachige zentrale Stelle weitergeleitet werden können
- zu prüfen, wo es sinnvoll ist, amtlichen Bescheiden zur besseren Verständlichkeit Übersetzungen in andere Sprachen bzw. in Leichte Sprache beizulegen
- die Fremdsprachenkenntnisse der Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes mit Bürger*innenkontakt (Amt für Bürger*innendienste, Sozialamt, Jugendamt...) mittels einer Umfrage mit freiwilliger Beantwortung zu erfassen und entsprechend der Rückmeldungen Sprechstunden in anderen Sprachen anzubieten.
Abstimmungsergebnis: 12 / 2 / 0