Drucksache - DS/0412/IX
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: In allen Lichtenberger Schulplanungsregionen (SPR) erfolgen zum Schuljahr 2023/24 Veränderungen der ESB. In der SPR 2 – Hohenschönhausen-Süd wird im Zuge der Neugründung der 39. Grundschule ein ESB gebildet.
Die Veränderung betrifft folgende Schulen:
SPR 1
SPR 2
SPR 3
SPR 4
SPR 5
I. Gesetzliche Grundlagen Bei der Neubildung von ESB sind die Ausführungsvorschriften zur Schulentwicklungsplanung (AV SEP) vom 25. Juni 2012 zu beachten. Dort heißt es in Ziffer 3 Absatz 3: Bei Grundschulen gilt das Prinzip der wohnortnahen Beschulung unter Berücksichtigung von altersangemessenen Schulwegen. Dies ist gemäß § 54 Absatz 3 und 4 und § 55a Absatz 1 des Schulgesetzes durch die Festlegung von ESB zu gewährleisten. Eine für alle stadträumlichen Situationen verbindliche Entfernungsvorgabe im Sinne einer maximalen Schulweglänge ist aufgrund der unterschiedlichen Siedlungsstrukturen und der daraus resultierenden variierenden Bevölkerungsdichte nicht festgesetzt worden. Eine Schulweglänge von bis zu 2000 m wird als angemessen angesehen. Am 18. Dezember 2018 wurde der § 54 Schulgesetzes Berlin dahingehend geändert, dass der Absatz 5 neu eingefügt wurde, dort heißt es: „Einschulungsbereiche für die Primarstufe der Gemeinschaftsschule sind so zu bilden, dass mindestens ein Drittel der Plätze für Kinder zur Verfügung steht, die außerhalb des Einschulungsbereiches wohnen“.
II. Begründung zur Veränderung der Einschulungsbereiche Aufgrund der weiterhin ansteigenden Schüler:innenzahlen durch Zuzüge aus anderen Bezirken, Bundesländern und dem Ausland, zunehmende Geburtenzahlen, Wohnungsbautätigkeit und Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete und Asylsuchende im Bezirk Lichtenberg ist es erforderlich, bestehende Einschulungsbereiche als schulorganisatorische Maßnahme in der Schulplanungsregion für o.g. Schulstandorte erneut zu verändern. Mit der Neugründung der 39. Grundschule in der Schleizer Str. 67 ist dieser Schule ebenfalls ein Einschulungsbereich gemäß Schulgesetz zuzuordnen. Ziel ist es, kurzfristig möglichst eine ausgeglichene Planung für alle Schulstandorte zu erzielen und die Bedarfe den Kapazitäten auszupassen, was durch die geplante Einschulungsbereichs-veränderung temporär erreicht wird bzw. führt dies in Einzelfällen zu Standortentlastungen.
Die derzeitige Situation und weitere Entwicklung in der Schulplanungsregion der SPR 1 – Hohenschönhausen-Nord stellt sich in Hinblick auf die derzeitig in den Einzugsbereichen lebenden 0- bis unter 6-Jährigen und durch Hinzuziehen der Eingangsquote für Lichtenberg wie folgt dar (ohne Berücksichtigung von Rückstellungen sowie Zu- und Wegzügen):
Erläuterung: Die Schule im Ostseekarree erfährt auf Wunsch der Schulleitung eine Veränderung des ESB, in dem Bewusstsein, dass die rechnerische Nachfrage nach Schulplätzen aus der Wohnbevölkerung zunächst steigt. Schulanmeldungen und die letztliche Belegung der verfügbaren Kapazitäten sind jedoch von zahlreichen dynamischen Faktoren abhängig. Der Wunsch der Schulleitung zielte auf eine ausgewogenere soziale Durchmischung unter der Schülerschaft ab. Ob dies gelingen wird, kann erst nach dem neuen Anmeldezeitraum für die Grundschulen Schuljahr 2023/24 im Oktober 2022 abgeschätzt werden. Das Schul- und Sportamt wird das Anmeldeverhalten sodann mit den Schulleitungen evaluieren. Die derzeitige Situation und weitere Entwicklung in der Schulplanungsregion der SPR 2 – Hohenschönhausen-Süd stellt sich in Hinblick auf die derzeitig in den Einzugsbereichen lebenden 0- bis unter 6-Jährigen und durch Hinzuziehen der Eingangsquote für Lichtenberg wie folgt dar (ohne Berücksichtigung von Rückstellungen sowie Zu- und Wegzügen):
In der Region wird zum Schuljahr 2023/24 eine 3-zügige Grundschule an der Schleizer Straße 67 entstehen. Ein weiterer Schulstandort entsteht an der Wollenberger Straße / Gehrenseestraße voraussichtlich zum Schuljahr 2028/29. Die Obersee-Schule (11G19) wird einen 16er-HoMEB erhalten. Die derzeitige Situation und weitere Entwicklung in der Schulplanungsregion der SPR 3 – Lichtenberg-Nord stellt sich in Hinblick auf die derzeitig in den Einzugsbereichen lebenden 0- bis unter 6-Jährigen und durch Hinzuziehen der Eingangsquote für Lichtenberg wie folgt dar (ohne Berücksichtigung von Rückstellungen sowie Zu- und Wegzügen):
Zur weiteren Entlastung der SPR 3 ist der Neubau einer Grundschule in der Hohenschönhauser Straße geplant. Die derzeitige Situation und weitere Entwicklung in der Schulplanungsregion der SPR 4 – Lichtenberg-Mitte stellt sich in Hinblick auf die derzeitig in den Einzugsbereichen lebenden 0- bis unter 6-Jährigen und durch Hinzuziehen der Eingangsquote für Lichtenberg wie folgt dar (ohne Berücksichtigung von Rückstellungen sowie Zu- und Wegzügen):
In der Hauptstraße 9 wird im Schuljahr 2024/25 eine 3-zügige Grundschule entstehen. Der Einzugsbereich wird im Schuljahr 2022/23 für das Schuljahr 2024/2025 gebildet. Dieser Standort wird v.a. die 11G16 entlasten. Bezüglich der 11K12 ist festzuhalten, dass sich die Zügigkeit mit der Veränderung des Campus Dolgenseestraße (11G31 Schmetterlings-Grundschule; 11K08 George-Orwell-Schule; 11K12 Paul-und-Charlotte-Kniese Schule) um einen Zug erhöhen wird. Dies ist im bezirklichen Schulentwicklungsplan noch anzupassen und im Monitoring der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in 2023 mitzuteilen. Die derzeitige Situation und weitere Entwicklung in der Schulplanungsregion der SPR 5 – Lichtenberg-Süd stellt sich in Hinblick auf die derzeitig in den Einzugsbereichen lebenden 0- bis unter 6-Jährigen und durch Hinzuziehen der Eingangsquote für Lichtenberg wie folgt dar (ohne Berücksichtigung von Rückstellungen sowie Zu- und Wegzügen):
Die 11G14 und die 11G37 erhalten Teile des ESB der 11G13, um das massive Defizit an diesem Schulstandort gerechter aufzuteilen. Alle drei Schulkonferenzen haben dieser Veränderung zugestimmt. III. Schulwegsicherung Der freie Träger „CÖGA“ wurde gebeten, für die zu verändernden ESB den sichersten und optimalsten Schulweg zu beschreiben, einen Schulwegplan für die Schulanfänger:innen zu erarbeiten und ggf. verkehrstechnisch neuralgische Punkte aufzuzeigen. Diese werden mit den Verkehrssicherheitsberater:innen der Berliner Polizei abgestimmt.
IV. Weiteres Verfahren
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