Drucksache - DS/0412/IX  

 
 
Betreff: Veränderung und Neubildung von Einschulungsbereichen (ESB) an Grundschulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin SchSpoFMBzStRin SchulSpoFM,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.09.2022 
10. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Schule und Sport Entscheidung
06.10.2022 
9. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage Veränderung Einschulungsbereiche Straßenverzeichnis PDF-Dokument
VzK - Anlage BSB-Stellungnahme-ESB  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

In allen Lichtenberger Schulplanungsregionen (SPR) erfolgen zum Schuljahr 2023/24 Veränderungen der ESB. In der SPR 2 – Hohenschönhausen-Süd wird im Zuge der Neugründung der 39. Grundschule ein ESB gebildet.  

 

Die Veränderung betrifft folgende Schulen:

 

SPR 1

  • Schule im Ostseekaree (11G10)

 

SPR 2

  • Brodowin-Schule (11G17)
  • Schule am Wilhelmsberg (11G18)
  • Schule am Faulen See (11G21)
  • 39. Grundschule (11G39)

 

SPR 3

  • Schule am Gutspark (11G03)
  • Schule auf dem lichten Berg (11G05)

 

SPR 4

  • rgermeister-Ziethen-Schule (11G09)
  • Bernhard-Grzimek-Schule (11G11)
  • Schule an der Victoriastadt (11G16)
  • Friedrichsfelder Schule (11G23)
  • Schmetterlings-Grundschule (11G31)
  • 35. Grundschule (11G35)
  • Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule (11K12)

 

SPR 5

  • Karlshorster-Schule (11G13)
  • Richard-Wagner-Schule (11G14)
  • 37. Grundschule (11G37)

 

 

I. Gesetzliche Grundlagen

Bei der Neubildung von ESB sind die Ausführungsvorschriften zur Schulentwicklungsplanung (AV SEP) vom 25. Juni 2012 zu beachten. Dort heißt es in Ziffer 3 Absatz 3: Bei Grundschulen gilt das Prinzip der wohnortnahen Beschulung unter Berücksichtigung von altersangemessenen Schulwegen. Dies ist gemäß § 54 Absatz 3 und 4 und § 55a Absatz 1 des Schulgesetzes durch die Festlegung von ESB zu gewährleisten. Eine für alle stadträumlichen Situationen verbindliche Entfernungsvorgabe im Sinne einer maximalen Schulweglänge ist aufgrund der unterschiedlichen Siedlungsstrukturen und der daraus resultierenden variierenden Bevölkerungsdichte nicht festgesetzt worden.

Eine Schulweglänge von bis zu 2000 m wird als angemessen angesehen.

Am 18. Dezember 2018 wurde der § 54 Schulgesetzes Berlin dahingehend geändert, dass der Absatz 5 neu eingefügt wurde, dort heißt es: „Einschulungsbereiche für die Primarstufe der Gemeinschaftsschule sind so zu bilden, dass mindestens ein Drittel der Plätze für Kinder zur Verfügung steht, die außerhalb des Einschulungsbereiches wohnen“.

 

II. Begründung zur Veränderung der Einschulungsbereiche

Aufgrund der weiterhin ansteigenden Schüler:innenzahlen durch Zuzüge aus anderen Bezirken, Bundesländern und dem Ausland, zunehmende Geburtenzahlen, Wohnungsbautätigkeit und Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete und Asylsuchende im Bezirk Lichtenberg ist es erforderlich, bestehende Einschulungsbereiche als schulorganisatorische Maßnahme in der Schulplanungsregion für o.g. Schulstandorte erneut zu verändern.

Mit der Neugründung der 39. Grundschule in der Schleizer Str. 67 ist dieser Schule ebenfalls ein Einschulungsbereich gemäß Schulgesetz zuzuordnen.

Ziel ist es, kurzfristig möglichst eine ausgeglichene Planung für alle Schulstandorte zu erzielen und die Bedarfe den Kapazitäten auszupassen, was durch die geplante Einschulungsbereichs-veränderung temporär erreicht wird bzw. führt dies in Einzelfällen zu Standortentlastungen.

 

Die derzeitige Situation und weitere Entwicklung in der Schulplanungsregion der SPR 1 – Hohenschönhausen-Nord stellt sich in Hinblick auf die derzeitig in den Einzugsbereichen lebenden 0- bis unter 6-Jährigen und durch Hinzuziehen der Eingangsquote für Lichtenberg wie folgt dar (ohne Berücksichtigung von Rückstellungen sowie Zu- und Wegzügen):

Schule

Kapazität 2022/23

Prognostisches Defizit bzw. Überhang in Zügen 2022/23

Prognostisches Defizit bzw. Überhang in Zügen 2023/24

 

Prognostisches Defizit bzw. Überhang in Zügen 2024/25

 

Prognostisches Defizit bzw. Überhang in Zügen 2025/26

 

Prognostisches Defizit bzw. Überhang in Zügen 2026/27

 

11G10

3,5

0,2

-0,1

-0,5

-0,6

-0,4

11G10 mit Veränderung

3,5

-0,3

-0,2

-0,8

-1,0

-0,9

 

Erläuterung: Die Schule im Ostseekarree erfährt auf Wunsch der Schulleitung eine Veränderung des ESB, in dem Bewusstsein, dass die rechnerische Nachfrage nach Schulplätzen aus der Wohnbevölkerung zunächst steigt. Schulanmeldungen und die letztliche Belegung der verfügbaren Kapazitäten sind jedoch von zahlreichen dynamischen Faktoren abhängig. Der Wunsch der Schulleitung zielte auf eine ausgewogenere soziale Durchmischung unter der Schülerschaft ab. Ob dies gelingen wird, kann erst nach dem neuen Anmeldezeitraum für die Grundschulen Schuljahr 2023/24 im Oktober 2022 abgeschätzt werden. Das Schul- und Sportamt wird das Anmeldeverhalten sodann mit den Schulleitungen evaluieren.

Die derzeitige Situation und weitere Entwicklung in der Schulplanungsregion der SPR 2 – Hohenschönhausen-Süd stellt sich in Hinblick auf die derzeitig in den Einzugsbereichen lebenden 0- bis unter 6-Jährigen und durch Hinzuziehen der Eingangsquote für Lichtenberg wie folgt dar (ohne Berücksichtigung von Rückstellungen sowie Zu- und Wegzügen):

Schule

Kapazität 2022/23  in Zügen

Prognostisches Defizit bzw. Überhang in Zügen 2022/23

Prognostisches Defizit bzw. Überhang in Zügen 2023/24

 

Prognostisches Defizit bzw. Überhang in Zügen 2024/25

 

Prognostisches Defizit bzw. Überhang in Zügen 2025/26

 

Prognostisches Defizit bzw. Überhang in Zügen 2026/27

 

11G17

4,5

-0,8

-1,7

-2,1

-2,5

-4,2

11G17 mit Veränderung

4,5

-0,3

-0,8

-0,9

-0,8

-2,2

11G18

4,0

-1,2

-1,9

-2,0

-2,2

-2,5

11G18        mit Veränderung

4,0

-0,9

-1,4

-1,4

-1,3

-1,4

11G21

2,5

-0,3

-0,5

-0,5

-0,7

-0,8

11G21 mit Veränderung

2,5

-0,3

-0,4

-0,2

-0,2

-0,2

11G39

Neubildung

3,0

 

 

 

 

 

 

In der Region wird zum Schuljahr 2023/24 eine 3-zügige Grundschule an der Schleizer Straße 67 entstehen. Ein weiterer Schulstandort entsteht an der Wollenberger Straße / Gehrenseestraße voraussichtlich zum Schuljahr 2028/29. Die Obersee-Schule (11G19) wird einen 16er-HoMEB erhalten.

Die derzeitige Situation und weitere Entwicklung in der Schulplanungsregion der SPR 3Lichtenberg-Nord stellt sich in Hinblick auf die derzeitig in den Einzugsbereichen lebenden 0- bis unter 6-Jährigen und durch Hinzuziehen der Eingangsquote für Lichtenberg wie folgt dar (ohne Berücksichtigung von Rückstellungen sowie Zu- und Wegzügen):

Schule

Kapazität 2022/23

Prognostisches Defizit bzw. Überhang in Zügen 2022/23

Prognostisches Defizit bzw. Überhang in Zügen 2023/24

 

Prognostisches Defizit bzw. Überhang in Zügen 2024/25

 

Prognostisches Defizit bzw. Überhang in Zügen 2025/26

 

Prognostisches Defizit bzw. Überhang in Zügen 2026/27

 

11G03

2,5

-0,2

-0,3

-0,4

-0,5

-0,6

11G03 mit Veränderung

2,5

-0,2

-0,2

-0,2

-0,2

-0,3

11G05

5,5

1,4

1,0

0,7

0,3

-0,1

11G05     mit Veränderung

5,5

 

1,4

0,9

0,5

0,1

-0,4

 

Zur weiteren Entlastung der SPR 3 ist der Neubau einer Grundschule in der Hohenschönhauser Straße geplant.

Die derzeitige Situation und weitere Entwicklung in der Schulplanungsregion der SPR 4 – Lichtenberg-Mitte stellt sich in Hinblick auf die derzeitig in den Einzugsbereichen lebenden 0- bis unter 6-Jährigen und durch Hinzuziehen der Eingangsquote für Lichtenberg wie folgt dar (ohne Berücksichtigung von Rückstellungen sowie Zu- und Wegzügen):

Schule

Kapazität 2022/23

Prognostisches Defizit bzw. Überhang in Zügen 2022/23

Prognostisches Defizit bzw. Überhang in Zügen 2023/24

 

Prognostisches Defizit bzw. Überhang in Zügen 2024/25

 

Prognostisches Defizit bzw. Überhang in Zügen 2025/26

 

Prognostisches Defizit bzw. Überhang in Zügen 2026/27

 

11G09

3,5

-0,9

-1,5

-1,8

-2,1

-2,4

11G09 mit Veränderung

3,5

-0,9

-1,4

-1,7

-1,8

-2,1

11G11

4,0

1,1

0,8

0,8

0,8

0,8

11G11        mit Veränderung

4,0

 

1,1

0,8

0,6

0,4

0,1

11G16

5,5

0,8

0,0

-0,2

-0,3

-0,2

11G16       mit Veränderung

5,5

0,8

-0,2

-0,5

-0,7

-0,8

11G23

2,5

-0,6

-0,6

-0,6

-0,6

-0,6

11G23       mit Veränderung

2,5

 

-0,3

-0,4

-0,5

-0,7

-0,7

11G31

2,5

-0,6

-1,0

-1,3

-1,8

-2,7

11G31 mit Veränderung

2,5

-0,6

-0,7

-0,8

-0,9

-1,5

11G35

3,0

0,6

-0,1

-0,9

-1,8

-2,6

11G35 mit Veränderung

3,0

0,6

0,0

-0,6

-1,3

-2,1

11K12

3,0/ 4,0 ab 23/24

0,7

1,4

1,0

0,6

0,3

11K12 mit Veränderung

3,0

0,7

1,1

0,5

0,0

-0,6

 

In der Hauptstraße 9 wird im Schuljahr 2024/25 eine 3-zügige Grundschule entstehen. Der Einzugsbereich wird im Schuljahr 2022/23 für das Schuljahr 2024/2025 gebildet. Dieser Standort wird v.a. die 11G16 entlasten. Bezüglich der 11K12 ist festzuhalten, dass sich die Zügigkeit mit der Veränderung des Campus Dolgenseestraße (11G31 Schmetterlings-Grundschule; 11K08 George-Orwell-Schule; 11K12 Paul-und-Charlotte-Kniese Schule) um einen Zug erhöhen wird. Dies ist im bezirklichen Schulentwicklungsplan noch anzupassen und im Monitoring der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in 2023 mitzuteilen.

Die derzeitige Situation und weitere Entwicklung in der Schulplanungsregion der SPR 5 – Lichtenberg-Süd stellt sich in Hinblick auf die derzeitig in den Einzugsbereichen lebenden 0- bis unter 6-Jährigen und durch Hinzuziehen der Eingangsquote für Lichtenberg wie folgt dar (ohne Berücksichtigung von Rückstellungen sowie Zu- und Wegzügen):

 

Schule

Kapazität 2022/23

Prognostisches Defizit bzw. Überhang in Zügen 2022/23

Prognostisches Defizit bzw. Überhang in Zügen 2023/24

 

Prognostisches Defizit bzw. Überhang in Zügen 2024/25

 

Prognostisches Defizit bzw. Überhang in Zügen 2025/26

 

Prognostisches Defizit bzw. Überhang in Zügen 2026/27

 

11G13

4,0

-1,3

-1,4

-1,7

-1,9

-1,8

11G13        mit Veränderung

4,0

 

-1,2

-1,2

-1,3

-1,3

-1,0

11G14

3,5

-0,7

-0,5

-0,1

0,2

0,5

11G14       mit Veränderung

3,5

-0,8

-0,8

-0,6

-0,4

-0,3

11G37

3,0

1,2

0,7

0,4

0,0

-0,4

11G37        mit Veränderung

3,0

 

1,2

0,7

0,3

-0,2

-0,5

 

Die 11G14 und die 11G37 erhalten Teile des ESB der 11G13, um das massive Defizit an diesem Schulstandort gerechter aufzuteilen. Alle drei Schulkonferenzen haben dieser Veränderung zugestimmt.

III. Schulwegsicherung

Der freie Träger „CÖGA“ wurde gebeten, für die zu verändernden ESB den sichersten und optimalsten Schulweg zu beschreiben, einen Schulwegplan für die Schulanfänger:innen zu erarbeiten und ggf. verkehrstechnisch neuralgische Punkte aufzuzeigen. Diese werden mit den Verkehrssicherheitsberater:innen der Berliner Polizei abgestimmt.

 

IV. Weiteres Verfahren

  • Nachdem zunächst die Schulkonferenzen der o.g. Schulen angehört wurden (zwei Grundschulen berufen die Schulkonferenz nach den Sommerferien ein), fand die Anhörung des Bezirksschulbeirates (BSB) gemäß § 111 Absatz 3 Ziffern 2 und 6 SchulG am 22.06.2022 statt.
  • Bis Mitte August 2022 erfolgt die Meldung der Veränderung der ESB an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zum Zwecke der Datenübermittlung an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), um die Eingabe der schüler:innenrelevanten Daten der im ESB lebenden Schüler:innen zum Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2023/24 in LUSDIK (Lehrer- und Schüler-Datenbank Informations- und Kommunikationssystem) absichern zu können.
  • Die Veränderung der ESB wird auf der Internetseite des Schul- und Sportamtes zur Information für die Eltern veröffentlicht. Ebenso geschieht dies über den Internetauftritt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

 

 
 

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