Drucksache - DS/0344/IX  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-125 – Öffentliche Auslegung und erneute eingeschränkte Behördenbeteiligung; Arbeitstitel: „Wohnsiedlung Ilsestraße“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:stellv. BzBm/BzStRStadtBüDArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.08.2022 
9. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1  
VzK - Anlage 2  
VzK - Anlage 3  
VzK - Anlage 4  
139-2022-05 B_Plan 11-125 Öffentliche Auslegung und erneute eingeschränkte Behördenbeteili  
VzK - Anlage 6 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Ergebnis der Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB im Bebauungsplan-Verfahren 11-125.

 

Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2: Auswertung und Ergebnis der öffentlichen Auslegung

 

b)   das Ergebnis der Auswertung der erneuten, eingeschränkten Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher Belange und Fachverwaltungen des Senats und des Bezirks gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB im Bebauungsplan-Verfahren 11-125.

 

Anlage 3: Auswertung und Ergebnis der erneuten, eingeschränkten Behördenbeteiligung

 

c)    den sich aus der Abwägung ergebenden Bebauungsplan-Entwurf 11-125 vom 19. April 2022 für das Gelände zwischen Ilsestraße, Karlshorster Schule, Lisztstraße und Marksburgstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst einschließlich der Begründung gemäß § 9 Absatz 8 BauGB.

 

Anlage 4: Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf 11-125 als pdf-Datei

 

Anlage 5: Planzeichnung zum Bebauungsplan-Entwurf 11-125 als pdf-Datei

 

Das Original des Bebauungsplan-Entwurfs 11-125 vom 19. April 2022 lag dem Bezirksamt während der BA-Sitzung vor.

 

d)   den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-125.

 

Anlage 6: Entwurf der Rechtsverordnung

 

 

e)    entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis den Entwurf des Bebauungsplans 11-125 bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung anzuzeigen.

 

f)      mit der Durchführung des Beschlusses zu e) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

 

Begründung:

Da durch den Entwurf des Bebauungsplans dringende Gesamtinteressen Berlins nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und 3 AGBauGB berührt werden, ist nach § 6 Absatz 2 AGBauGB seine Anzeige bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung erforderlich. Voraussetzung hierfür ist der Beschluss des Bebauungsplanentwurfes durch das Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 AGBauGB.

 

 

 
 

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